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Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

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Beispiel:
Rechnungen für das Kalenderjahr 2019 verjähren zum 31. Dezember 2023.

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Wenn Sie die Kostenerstattung statt die Behandlung über die Versichertenkarte gewählt haben:

Wohin schicke ich meine Rechnung, wenn ich die Kostenerstattung gewählt habe?