Wir helfen Ihnen bei der Klärung, ob Ihr Herzschrittmacher, die Hüft-Prothese, das Brustimplantat oder ein anderes Medizinprodukt schadhaft ist oder konstruktive Mängel aufweist und zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Über den TK-Wegweiser Behandlungsfehler können Sie erfahren, an wen Sie sich wenden können, um Ihre Frage zu klären.
Weitere Details
Vorab ein paar Tipps für Sie:
- Aussicht auf eine Entschädigung besteht dann, wenn ein bestimmtes Produkt reihenweise bricht oder früh ausgetauscht werden muss.
- Um eine angemessene Entschädigung zu erreichen, ist es meist sinnvoll, einen Fachanwalt für Medizinrecht einzuschalten.
- Bestehen Sie darauf, dass Ihnen das fehlerhafte Implantat ausgehändigt wird. Es ist Ihr Eigentum und möglicherweise noch als Beweisstück wichtig.
Mit dem folgende n Dokument können Sie das Implantat anfordern:
Muster Anforderung eines Implantats (PDF, 247 kB)
Bitte lassen Sie sich den Eingang des Dokumentes durch die Klinik bestätigen - entweder durch ein Einschreiben mit Rückschein oder durch einen Eingangsvermerk auf einer Kopie Ihres Schreibens. - Unterschreiben Sie keine Abfindungs- oder Verzichtserklärung dem Hersteller gegenüber, schon gar nicht gleich in der Klinik. Damit würden Sie auf alle weiteren Ansprüche verzichten.
Expertenrat
Lassen Sie sich von TK-Expertinnen und Experten für Medizinrecht beraten. Unser Team berät gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und informiert Sie über Ihre Rechte: Telefon 040-460 66 12-140, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.