TK-Tarif KG Klassik 22 (2/6)
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Für den TK-Tarif KG Klassik 22 können sich hauptberuflich Selbstständige oder Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung entscheiden. Mit diesem Tarif erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Sie können den TK-Tarif KG Klassik 22 wählen, wenn Sie sich mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld versichern.
Im TK-Tarif KG Klassik 22 erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. bis maximal zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung. Ab dem 43. Tag sind Sie über das gesetzliche Krankengeld abgesichert.
Müssen Sie bereits vor dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit vollstationär im Krankenhaus behandelt werden, erhalten Sie das Krankengeld schon ab dem Tag der Aufnahme in der Klinik.
Wie lange erhalten Sie Krankengeld?
Ihr Krankengeld aus dem Tarif KG Klassik 22 erhalten Sie für insgesamt 26 Wochen innerhalb von drei Jahren, wenn Sie arbeitsunfähig sind oder stationär behandelt werden.
Das vorzeitige Krankengeld ab dem ersten Tag einer vollstationären Krankenhausbehandlung bekommen Sie für maximal zwölf Wochen innerhalb von drei Jahren. Es wird nicht auf Ihren Krankengeldanspruch von 26 Wochen angerechnet.
Wie hoch ist Ihr Krankengeld bei welcher Prämie?
Sie können die Höhe Ihres Krankengeldes abhängig von Ihrem Einkommen individuell bestimmen. Dazu wählen Sie Ihr kalendertägliches Krankengeld zwischen 30 und 200 Euro in 5-Euro-Schritten. Je 5 Euro Krankengeld zahlen Sie eine monatliche Prämie von 1,90 Euro. Somit erhalten Sie ein kalendertägliches Krankengeld in Höhe von 30 Euro bereits für eine monatliche Prämie von 11,40 Euro.
Entscheiden Sie sich für ein Krankengeld von über 30 Euro, darf es nicht mehr als 70 Prozent Ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens oder -entgelts betragen.
Wie ist die Tariflaufzeit?
Entscheiden Sie sich für den Tarif KG Klassik 22, sind Sie ab Beginn der Teilnahme drei Jahre an Ihre Wahl gebunden. Eine vorzeitige Kündigung des Tarifs ist nur in besonderen Fällen möglich. Auch Ihre TK-Mitgliedschaft können Sie während dieser Zeit nicht kündigen.
Wenn Sie mit Ihrer Wahl zufrieden sind und die Vorteile des Krankengeld-Tarifs weiter nutzen wollen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr.