Für Zahnersatz, den Sie sich bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland anfertigen lassen, können Sie sich Festzuschüsse von der TK erstatten lassen.
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Voraussetzungen: Der Zahnersatz ist nach deutschem Recht notwendig und die TK hat die Behandlung vorher bewilligt.
Das gilt für alle Staaten der Europäischen Union sowie für das Vereinigte Königreich Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Und so geht's:
- Reichen Sie bitte vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache ein. Diesen senden Sie an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg - Warten Sie mit dem Behandlungsbeginn, bis Ihnen die Kostenzusage der TK vorliegt. Nur dann können Sie sicher sein, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen.
- Lassen Sie sich am besten zusätzlich einen detaillierten Kostenvoranschlag über die komplette Behandlung geben, bevor Sie sich entscheiden. In diesem Kostenvoranschlag sollte die zahnärztliche Praxis auch die Leistungen aufführen, die über den reinen Zahnersatz hinausgehen. Dazu zählen notwendige Vorbehandlungen, falls die Zahnärztin oder der Zahnarzt beispielsweise zunächst Karies oder eine Zahnfleischentzündung behandeln muss. Die Kosten für das Setzen von Implantaten sind privat zu tragen.
- Klären Sie vor Beginn der Behandlung vorsorglich, was Sie tun können, wenn der neue Zahnersatz nicht sofort korrekt sitzt: Gibt es eventuell Praxen in der Nähe Ihres Wohnortes, die mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen kooperieren? Gibt die Praxis eine Garantie von mindestens zwei Jahren für ihre Arbeit? Was passiert, wenn die Behandlung nicht den gewünschten Verlauf nimmt?
- Nach der Behandlung zahlen Sie zunächst die gesamten Kosten selbst. Dazu gehören die Ausgaben für den Zahnersatz und die zahnärztliche Behandlung. Anschließend senden Sie alle Rechnungen zur Erstattung an uns. Dafür nutzen Sie am besten unseren Service in "Meine TK":
Online-Service zur Kostenerstattung für Zahnersatz
Alternativ nutzen Sie die oben genannte TK-Anschrift. - Die TK erstattet Ihnen die Behandlungskosten nach den deutschen Vertragssätzen. Auf den Erstattungsbetrag erhebt die TK einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von fünf Prozent des Erstattungsbetrags.
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Informationen über Material und Zahnlabor einholen
Erkundigen Sie sich, ob die Praxis eine sogenannte "Konformitätserklärung" ausstellt. Das ist ein Formular, in dem er die verwendeten Materialien auflistet sowie den Namen und die Anschrift des Zahnlabors. Die Informationen können später wichtig sein, etwa wenn Sie auf einen der Inhaltsstoffe eine Allergie entwickeln. Auch bei einem eventuellen Rechtsstreit kann dieses Papier Ihnen nützen.
Falls Sie weitere Fragen haben, lassen Sie sich von uns beraten. Sie erreichen unser Fachzentrum Ambulante Leistungen montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 460 66 20 - 120.