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Blick auf eine Skipiste bei Sonnenschein
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Die medizinischen Fachbegriffe für die eher verharmlosende Bezeichnung Schneeblindheit lauten aktinische Keratose und Photokeratitis. Die Schneeblindheit kann je nach Schwere der Verbrennungen an der Hornhaut sehr schmerzhaft sein und im Auge ein Fremdkörpergefühl auslösen. In schwereren Fällen muss der Augenarzt behandeln.

Eine Entzündung der Hornhaut und Bindehaut der Augen macht sich meist erst nach sechs bis acht Stunden bemerkbar. Folgende Symptome können auftreten:

  • Erhöhte Lichtempfindlichkeit
  • Stechende Schmerzen in den Augen
  • Unerträgliches Fremdkörpergefühl
  • Gerötete, tränende und angeschwollene Augen
  • Sehstörungen  

Das TK-ÄrzteZentrum hilft

Wenn Sie nach einem langen Aufenthalt in der Sonne unter eben genannten Symptomen leiden, berät Sie gerne das Team des TK-ÄrzteZentrums  zum weiteren Vorgehen, rund um die Uhr - telefonisch oder auch online.

Wie wird Schneeblindheit behandelt?

Die Betroffenen sollten sich in abgedunkelten Räumen aufhalten oder beide Augen mit einer dunklen Binde und kühlenden Auflagen abdecken. Bleiben sie dagegen trotzdem in der Sonne, kann es zu irreparablen Schäden der Hornhaut kommen.

Kühle, feuchte Umschläge auf den Augen lindern die Beschwerden. Zusätzlich kann der Arzt schmerzlindernde Medikamente verordnen. Außerdem sollten die Betroffenen desinfizierende antibiotikahaltige Augentropfen oder -salben anwenden, um eine Besiedelung der geschädigten Hornhaut mit Krankheitserregern zu verhindern.

Obwohl die Schneeblindheit sehr schmerzhaft ist, kommt es meistens bereits nach zwei bis drei Tagen zur Heilung, weil sich die obersten Hornhautschichten durch natürliche Nachlieferung eigenständig regenerieren. Ähnlich wie bei der Haut werden für die abgestoßenen Zellen stets neugebildete Zellen nachgeliefert. Kopfschmerzen und Sehstörungen können noch mehrere Wochen bestehen.

So können Sie vorbeugen

Eine geeignete Sonnenbrille mit ausreichend hohem UV-Schutz kann solche Augenschäden verhindern. Sie sollte das CE-Zeichen tragen und mindestens die Schutzklasse drei, bei Aufenthalt auf Schnee oder Eis die Schutzklasse vier erfüllen.

Das CE-Zeichen und die Schutzklasse sind auf dem Brillenbügel zu finden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Brille auch vor Sonneneinstrahlung von der Seite beziehungsweise von oben oder unten schützt.