Wenn Ihre Fehlsichtigkeit auf einem Auge mehr als 6 Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung mehr als 4 Dioptrien beträgt. Oder wenn Ihre Sehschärfe trotz Brille oder Kontaktlinse maximal 30 Prozent auf dem besseren Auge beträgt.
Weitere Details
Für die Kostenübernahme:
- Gehen Sie zur Augenärztin oder zum Augenarzt und lassen sich eine augenärztliche Verordnung ausstellen.
- Mit der Verordnung gehen Sie zum Augenoptiker. Dort wird der Anteil, den wir übernehmen, direkt mit uns abgerechnet.
- Sie erhalten eine Rechnung über den Restbetrag für die Brillengläser, das Brillengestell und die gesetzliche Zuzahlung.
Infos zur Kostenübernahme für Kinderbrillen
Wichtig zu wissen
- Verschlechtert sich Ihre Sehleistung um mindestens 0,5 Dioptrien, haben Sie einen erneuten Anspruch.
- Um sicherzustellen, dass keine weiteren Augenerkrankungen vorliegen, ist der Besuch eines Augenarztes oder einer Augenärztin notwendig.