Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) kurz erklärt
Das "Digitale Versorgungsgesetz" macht's möglich: Nach ärztlicher Verordnung und durch die Genehmigung der Krankenkasse können heute sogenannte "Digitale Gesundheitsanwendungen" (DiGA) von den Krankenkassen bezahlt werden. Damit sind Programme und Software gemeint - zum Beispiel Apps fürs Smartphone oder Tablet - mit denen die Nutzerinnen und Nutzer etwas für die eigene Gesundheit tun können.
Was genau ist eine DiGA?
Für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Digitalen Gesundheits-Anwendungen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz "BfArM") zuständig.
Laut BfArM muss eine DiGA folgende Merkmale aufweisen:
- Sie muss als Medizinprodukt der Risikoklasse I, IIa oder IIb eingestuft sein.
- Die Hauptfunktion einer DiGA beruht auf digitalen Technologien.
- Eine DiGA unterstützt bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen.
Was ist der Nutzen einer DiGA?
Die neue Leistungsart - Digitale Gesundheitsanwendungen - soll zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Versicherte sollen durch die digitale Anwendung einen medizinischen Nutzen erfahren. Dieser medizinische Nutzen zeichnet sich laut DiGA-Verordnung (DiGAV) durch einen oder mehrere der folgenden Effekte aus:
- Der Gesundheitszustand verbessert sich.
- Die Dauer der Krankheit verkürzt sich.
- Das Überleben wird verlängert.
- Die Lebensqualität verbessert sich.
TK-Service "Check die App"
Sie möchten wissen, wie hochwertig und hilfreich eine bestimmte Gesundheits-App ist? Unser kostenloser Service "Check die App" hilft Ihnen dabei, die Qualität von Gesundheits-Apps realistisch einzuschätzen und gibt Ihnen Tipps, was bei der Nutzung von Gesundheits-Apps zu beachten ist. Unser Service ist für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche entwickelt.
Zum Service "Check die App"Wie unterscheiden sich DiGA und Gesundheits-Apps?
Nicht jede Gesundheits-App ist automatisch eine Digitale Gesundheitsanwendung. Eine wichtige Voraussetzung, um eine Zulassung als DiGA zu erhalten, ist die Zertifizierung als Medizinprodukt einer niedrigen Risikoklasse.
Merkmal | Gesundheits-App | DiGA |
---|---|---|
Handelt es sich um ein Medizinprodukt? | möglich | ja |
Findet eine Prüfung durch das BfArM statt? | nein | ja |
Wird die Anwendung durch Krankenkassen erstattet? | ggf. über Selektivverträge | ja |
Ist ein Diagnosenachweis nötig? | in der Regel nein | ja |
Kann die Anwendung durch einen Arzt oder eine Ärztin verschrieben werden? | nein | möglich |
Ist es ein Präventionsangebot? | möglich | immer an Diagnose gebunden |
Können zusätzliche Kosten durch In-App-Käufe anfallen? | möglich | möglich |
Geprüft und zertifiziert
Die Prüfung und Zertifizierung einer DiGA erfolgt über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach dem sogenannten "Fast-Track-Verfahren". Dabei muss die DiGA gesetzlich festgelegte Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit sowie den Nachweis eines positiven Versorgungseffektes erfüllen.
Sind alle definierten Kriterien erfüllt, wird die DiGA in dem "Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen" nach §139e SGB V gelistet und kann von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Gesundheits-Apps und "DiGA" verstehen und sinnvoll nutzen
Gesundheits-Apps und "DiGA" verstehen und sinnvoll nutzen
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Die Apps der Techniker
Auch die Techniker bietet eine Vielzahl verschiedener Apps an.
Digitale Gesundheitskompetenz stärken
Unter digitaler Gesundheitskompetenz versteht man die Fähigkeit gesundheitsrelevante Informationsangebote zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden. Hier können Sie diese Fähigkeiten erlangen oder stärken. "Gesund digital" ist ein Angebot des vdek (Verband der Ersatzkassen) in Kooperation mit Share to Care GmbH, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, TAKEPART Media + Science GmbH und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.