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Kontakt

Nein. Das Finanzamt übermittelt uns diese Daten zu Ihrem Einkommen nicht automatisch. Damit wir Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung richtig berechnen können, brauchen wir die Angaben von Ihnen. Daher müssen wir Sie fragen, welche Einkommen Sie neben der Rente haben. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Weitere Details

Sind Sie pflichtversichert und haben Sie neben der Rente und möglichen Versorgungsbezügen kein weiteres Einkommen? Dann bekommen Sie unsere Einkommensabfrage nur einmal zum Start der Rente. Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Einkommen haben, müssen wir Sie jedes Jahr nach der Höhe fragen. Auch wenn Sie freiwillig versichert sind, müssen wir Sie jährlich anschreiben.