Das hängt davon ab, welche Art von Berufstätigkeit Sie ausüben.
Weitere Details
Ich habe einen Minijob
Sie haben neben Ihrer Rente einen Minijob und verdienen nicht mehr als 538 EUR im Monat? An Ihrem Beitrag zur Krankenversicherung ändert sich nichts.
Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Sie aus dem Minijob-Einkommen nur zahlen, wenn Sie freiwillig versichert sind. Bitte informieren Sie uns deshalb über Ihren Minijob.
Ich bin selbstständig
Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, müssen Sie aus diesem Einkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Aus Ihrer Altersrente zahlen Sie ebenfalls Beiträge.
Verwenden Sie mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihre selbstständige Arbeit oder beschäftigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer? Dann prüfen wir, ob wir Sie freiwillig versichern. Hier erfahren Sie mehr über die Krankenversicherung für Selbstständige .
Ich arbeite in Teilzeit oder in Vollzeit
Sie verdienen monatlich mehr als 538 EUR? Dann werden Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Für Ihr Gehalt fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die Ihr Arbeitgeber für Sie abführt. Wenn Sie eine volle Altersrente bekommen, brauchen Sie nun keine Beiträge mehr zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu zahlen. Die zahlt nur Ihr Arbeitgeber.
Nicht nur aus Ihrem Gehalt, auch aus Ihrer Rente fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Möglicherweise zahlen Sie deshalb insgesamt höhere Beiträge, als gesetzlich vorgesehen ist. Der Höchstbetrag (Beitragsbemessungs-Grenze) liegt 2024 bei 5.175,00 EUR.
Einmal im Jahr prüfen wir, ob Sie zu viele Beiträge gezahlt haben.