You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Ihr Einkommen können Sie uns in der Regel mit einer vollständigen Kopie Ihres aktuellen Einkommensteuerbescheids nachweisen. Denn für die meisten Einkommensarten haben wir die gleichen Kriterien wie die Steuerbehörde.

Weitere Details

Sobald Sie den Steuerbescheid erhalten, laden Sie uns diesen doch einfach über "Meine TK" oder über die TK-App online hoch, Stichwort "Einkommensteuerbescheid". So vermeiden Sie größere Nachzahlungen.

Alternativ senden Sie ihn bitte an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse, 20901 Hamburg 

Bei der Beitragsberechnung berücksichtigen wir Ihr Einkommen ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Ihr Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde - auch rückwirkend. 

Existenzgründerinnen und -gründer

Wenn Sie noch keinen Einkommensteuerbescheid für Ihre selbstständige Tätigkeit haben, können Sie Ihr Einkommen zunächst auch schätzen. Wir berechnen Ihren Beitrag dann vorläufig aufgrund Ihrer Schätzung. Liegt später Ihr Einkommensteuerbescheid vor, berechnet sie die Beiträge neu und Sie erhalten eine Rückzahlung oder müssen Beiträge nachzahlen. Sie sollten daher Ihr Einkommen so realistisch wie möglich schätzen. 

Mehr dazu finden Sie unter folgendem Link:

Einkommen nachweisen und berechnen