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Die Höhe der Höchstbeiträge für Selbstständige und Existenzgründer:innen ist abhängig von der Wahl des Krankengeldanspruchs und dem Zuschlag für die Pflegeversicherung. Alle Werte finden Sie in der folgenden Tabelle.

Weitere Details

Höchstbeiträge für Selbstständige und Existenzgründer:innen ab 2024

Versicherung

Höchstbeitrag monatlich

Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld817,65 € *
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld786,60 € *

Pflegeversicherung 

175,95 € **

Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren

31,05 € 

* Inklusive Zusatzbeitrag der TK von 1,2 Prozent (2024).

** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung

Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (1,2 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.

Wie kommt der Höchstbeitrag zustande?

Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Höchstgrenze für das Einkommen fest, das dem Beitrag zugrunde gelegt wird. Sie beträgt 2024 5.175,00 Euro im Monat oder 62.100 Euro im Jahr.

Wann muss ich als Selbstständige:r den Höchstbeitrag zahlen?

Den Höchstbetrag zahlen Sie, wenn Sie ein Einkommen von 62.100 Euro im Jahr 2024 haben oder mehr - oder wenn Sie uns nicht nachweisen, dass Ihr tatsächliches Einkommen niedriger ist. Als Selbstständige:r können Sie darauf verzichten, uns Ihr Einkommen nachzuweisen. Dann berechnet wir Ihnen den Höchstbeitrag, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist. Verdienen Sie weniger, kann es sich also für Sie lohnen, wenn Sie uns Ihr Einkommen nachweisen.