Nein. Als Selbstständige oder Selbstständiger können Sie grundsätzlich darauf verzichten, uns Ihr Einkommen nachzuweisen. Dann berechnen wir Ihnen den Höchstbeitrag, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist. Ein Einkommensnachweis ist nur erforderlich, falls Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge erhalten.
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Sie könnten also weit mehr verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro im Jahr 2024, die die Obergrenze für Ihren Beitrag festlegt.
Haben Sie ein geringeres Gesamteinkommen als 62.100 Euro im Jahr 2024, können wir Ihren Beitrag verringern, wenn Sie dies möchten. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns Ihr Einkommen nachweisen. Wir schreiben Sie anschließend einmal jährlich an und bitten Sie um einen aktuellen Einkommensnachweis. Wenn sich Ihr Einkommen unterjährig ändert, informieren Sie uns bitte auch zwischendurch über die Änderungen.
Mehr zu diesem Thema und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, damit wir Ihren Beitrag anpassen können, finden Sie unter: