Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der "Mindesteinnahme". Das ist das Einkommen, das der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird - selbst wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Für Selbständige liegt die Mindesteinnahme bei 1.178,33 Euro im Monat (2024).
Weitere Details
Mindestbeitrag pro Monat ab 2024 | Selbstständige |
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Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | 186,18 €* |
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 179,11 € * |
Pflegeversicherung** | 40,06 € |
Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren | 7,07 € |
* Inklusive Zusatzbeitrag der TK von 1,2 Prozent (2024)
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen: Beiträge zur Pflegeversicherung
Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (1,2 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.