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Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der "Mindesteinnahme". Das ist das Einkommen, das der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird - selbst wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Für Selbständige liegt die Mindesteinnahme bei 1.178,33 Euro im Monat (2024).

Weitere Details

Überblick über die Mindestbeiträge
Mindestbeitrag pro Monat ab 2024

Selbstständige

Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld

186,18 €*

Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld

179,11 € *

Pflegeversicherung**

40,06 €

Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren

7,07 €

* Inklusive Zusatzbeitrag der TK von 1,2 Prozent (2024)

** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung

Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (1,2 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.