Wenn Sie sich als Selbstständige oder Selbstständiger mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld versichern, bekommen Sie ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung von uns Krankengeld. Damit können Sie einen Teil Ihres Verdienstausfalls ausgleichen.
Weitere Details
Wenn Sie den Anspruch auf Krankengeld wählen, gilt für Sie im Jahr 2025 unser Beitragssatz von 17,05 Prozent. Darin ist der TK-Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent bereits enthalten. Ohne Anspruch auf Krankengeld liegt der Beitragssatz zur Krankenversicherung - inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent - bei 16,45 Prozent.
Entscheiden Sie sich für den Versicherungsschutz mit Krankengeld, können Sie diesen im passwortgeschützten Bereich "Meine TK" wählen. An diese Wahl sind Sie drei Jahre gebunden.