Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Zum Beispiel als Student oder wenn Sie als Arbeitnehmer regelmäßig mehr als 538 Euro, aber maximal 5.775 Euro (2024) pro Monat verdienen.
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Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Diese Entscheidung können Sie nicht mehr rückgängig machen.
Lediglich für Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, und für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, gibt es dafür eine Möglichkeit.
Auch wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist ausgeschlossen. Informationen dazu finden Sie unter