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Wer privat versichert ist, hat es schwer, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Für privat Versicherte ab 55 Jahren ist die Rückkehr sogar ausgeschlossen, selbst wenn sie eigentlich versicherungspflichtig wären.

Wer ist von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen von der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Pflichtversicherten, die mindestens 55 Jahre alt sind und

  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.

Der Ausschluss von der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) den letzten Punkt erfüllt.

Wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit worden sind , ist eine Rückkehr zu TK unter Umständen auch nicht möglich. 

Mehr zum Thema: 

Kann ich die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht widerrufen?