Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind.
Das können Sie ganz einfach online erledigen:
Weitere Details
Zum Beispiel bei einer privaten Krankenversicherung, durch einen Anspruch auf Beihilfe nach Beamtenrecht oder auf freie Heilfürsorge.
Für die unterschiedlichen Befreiungsmöglichkeiten gibt es verschiedene Anträge. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an uns, die Adresse ist aufgedruckt.
Ab wann gilt die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?
Haben Sie seit Beginn der Versicherungspflicht noch keine Leistungen in Anspruch genommen, werden Sie rückwirkend befreit. Sonst gilt die Befreiung ab dem Ersten des folgenden Monats, nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Entscheidung ein für alle Mal
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht können Sie nicht rückgängig machen. Für privat Versicherte bedeutet das, dass sie nach der Entscheidung meistens nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
Die Anträge
Ihren Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht für Studierende können Sie hier ganz unkompliziert online stellen und abschließen:
Online-Antrag stellen: Nachweis zur Einschreibung für die HochschuleZur schriftlichen Bearbeitung der Anträge können Sie sich das entsprechende Material hier downloaden:
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Arbeitslose (PDF, 1.2 MB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht während der Elternzeit (PDF, 1.1 MB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf Grund des Jahreswechsels unterschreiten (PDF, 1.1 MB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, die die Arbeitszeit reduzieren (PDF, 1.1 MB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Rentner (PDF, 1.1 MB)