Ja, das tun wir! Für Online-Gesundheitskurse bzw. Anwendungen, die ab dem 1. Juli 2020 begonnen und von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden, übernehmen wir bei regelmäßiger Teilnahme 100 Prozent bis zu maximal 100 Euro.
Neuregelung für Kurse, die ab dem 15. Oktober 2024 begonnen wurden: Für online und in Präsenz durchgeführte Kurse übernehmen wir 80 Prozent der Kursgebühren (maximal 150 Euro für den Einzelkurs und 300 Euro für einen Kombinationskurs). Damit stellen wir Online- und Präsenzangebote wieder gleich bei gleichzeitiger Anhebung der maximalen Erstattungshöhe.
Um den passenden Kurs zu finden, wählen Sie in unserer Gesundheitskursuche bei der Kursart "Online-Kurse" aus.
Weitere Details
Als Online-Kurs-Programme gelten Selbstlern-Angebote, die in Form einer Internet-Intervention oder App angeboten werden und in denen beispielsweise Lernvideos, Reflexionsfragen oder automatisiertes Feedback die Kursleitung ersetzen.
Aufgrund der Corona-Pandemie durften Anbieter von Gesundheitskursen ihre lokalen Angebote videounterstützt als sogenannte "Streamingangebote" fortsetzen oder durchführen. Diese Kursangebote fielen deshalb unter die klassischen Präsenzkurse und wurden wie diese bei regelmäßiger Teilnahme zu 80 Prozent, maximal jedoch 75 Euro erstattet.
Diese Sonderregel ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Streamingangebote können sich aber seit dem 1. Januar 2023 als Online-Angebote durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizieren lassen, wenn sie die hierfür geltenden Prüfkriterien erfüllen. Dementsprechend fördern wir so zertifizierte Streamingangebote zu 100 Prozent bis zu maximal 100 Euro.
Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie für die Erstattung der anteiligen Kurskosten brauchen.
So erhalten Sie den TK-Zuschuss zum Gesundheitskurs
Information
Die Möglichkeit der alternativen Durchführung von Kursen vor Ort als Online-Streaming-Angebot gilt aktuell bis auf Widerruf.