Qualitätskriterien Gesundheitskurse
Der Gesetzgeber hat für die Bezuschussung von Gesundheitskursen Qualitätsanforderungen festgelegt. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Kursanbieter, insbesondere deren Qualifikation, Leistungsnachweise und Trainermanuale zu überprüfen. Erfüllt ein Kursangebot alle Qualitätskriterien, kann es bezuschusst und entsprechend zertifiziert werden.
Seit 2014 leistet die TK Prüfung und Zertifizierung nicht mehr selbst. Die "Zentrale Prüfstelle Prävention" (ZPP) hat diese Aufgaben übernommen. Die ZPP zertifiziert Kurse und Anbieter unter folgenden Voraussetzungen:
- Leistungen der Prävention richten sich ausdrücklich an gesunde Versicherte, gegebenenfalls mit Risikofaktoren oder Befindlichkeitsstörungen. Therapien gehören nicht zur Prävention.
- Das Angebot soll den Teilnehmern Wissen und Fähigkeiten vermitteln, mit denen sie gesundheitsförderliche Verhaltensstrategien in den Alltag integrieren können.
- Es muss ein verhaltensorientiertes Kurskonzept vorliegen. Für die Teilnehmer sollen Teilnehmerunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
- Die Kurse müssen fortlaufend in einer festen Teilnehmergruppe stattfinden und ein festes Anfangs- und Enddatum haben. Dauerangebote können nicht finanziert werden, es liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers, solche Angebote zu nutzen. Das gilt auch für reine Trainingsangebote - etwa in Fitnessstudios - und für individuell vereinbarte Kursstunden, die nicht in einer festen Gruppe stattfinden.
- Ebenfalls können keine Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Fitnesszentren übernommen oder Kursgebühren - zum Beispiel bei 10er-Karten für offene Kursangebote - mit solchen Beiträgen verrechnet werden.
- Je nach Inhalt des Präventionsangebots benötigen Anbieter besondere Qualifikationen. Sie müssen zum Beispiel einer Berufsgruppe angehören, die über eine staatlich anerkannte Ausbildung in dem jeweiligen Fachgebiet verfügt. Neben diesem Abschluss sind häufig noch Zusatzqualifikationen erforderlich.
- Die Wirksamkeit des Angebots muss durch Studien, Expertisen oder Ähnliches belegt und bewiesen sein.
- Auch die räumlichen Voraussetzungen und die maximale Teilnehmerzahl müssen angemessen sein.