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Immer mehr Organspender sind über 65 Jahre alt. Sind ihre Organe und Gewebe gesund und funktionsfähig, können sie nicht nur gleichaltrigen, sondern auch jüngeren Menschen wieder den Weg in ein normales Leben öffnen. Zum Beispiel kann die Augenhornhaut eines hundertjährigen Menschen einen schwer Sehgeschädigten vor der Erblindung bewahren.

Für Kinder ist oft das Organ eines gleichaltrigen verstorbenen Kindes die Rettung. Denn die Organe von Spender und Empfänger müssen zum Beispiel in Gewicht und Größe zueinander passen.

Spender mit chronischen Krankheiten

Bestimmte Krankheiten wie Infektionskrankheiten oder Diabetes können die Spendefähigkeit einschränken, schließen sie aber nicht völlig aus. Auch wer eine chronische Krankheit hat, kann also nach einem Hirntod Organspender werden. Die Ärzte prüfen in diesem Fall nach dem Hirntod, ob die Organe verpflanzt werden können. Krebserkrankungen, HIV oder spezielle Nervenleiden schließen in der Regel eine Organspende aus.

Keine Untersuchung im Vorfeld nötig

Entscheiden Sie sich, einer Organspende zuzustimmen, brauchen Sie im Vorfeld keine ärztliche Untersuchung. Füllen Sie einfach den Organspendeausweis aus. Schon ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie entscheiden, dass Sie Organspender sein wollen. Ab dem Alter von 14 Jahren können Sie sich dagegen aussprechen.

Der Organspendeausweis macht nicht automatisch zum Organspender

Wer einen Organspendeausweis mit seiner Zustimmung zur Organspende mit sich trägt, wird allerdings nicht automatisch Organspender. Denn die Organspende ist nur möglich, wenn jemand auf einer Intensivstation am Hirntod verstirbt. Das heißt, dass der Mensch eigentlich tot ist, der Kreislauf jedoch mit künstlichen Mitteln aufrechterhalten wird. Das ist nur in ein bis zwei Prozent der Sterbefälle im Krankenhaus der Fall. Liegt dann die Zustimmung zur Organspende vor, prüfen die Ärzte, ob die Organe gesund genug sind und verpflanzt werden können.

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