Organspende-Register - so geben Sie Ihre Erklärung ab
Den Organspendeausweis kennen Sie als ein Stück Plastik oder Papier. Seit dem Frühjahr 2024 gibt es ihn auch digital. Im Organspende-Register können Sie Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende elektronisch eintragen. Seit August 2024 geht das auch direkt über die TK-App. So ist Ihre Erklärung im Notfall schnell verfügbar und auch für Krankenhäuser einsehbar. Hier erklären wir, auf welchen Wegen Sie aufs Register zugreifen können.
Ein Kärtchen kann verloren gehen oder ist im Notfall möglicherweise nicht auffindbar. Ein Eintrag im elektronischen Register ist da eine gute Alternative. Ihre Entscheidung ist dort dauerhaft gespeichert und rechtlich genauso verbindlich wie der Ausweis.
Alle Krankenhäuser, die Organe entnehmen, und ab 2025 auch die Einrichtungen, die für Gewebespenden zuständig sind, können darauf zugreifen.
Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
So tragen Sie sich ins Organspende-Register ein
Sie erreichen das Register auf vier verschiedenen Wegen. Alle sind gleichwertig. Ihnen gemeinsam ist, dass Sie sich für den Zugang zunächst elektronisch ausweisen müssen. Das liegt daran, dass der Eintrag ins Organspende-Register eine wichtige, persönliche Entscheidung ist, die zweifelsfrei ausschließlich Ihnen zugeordnet wird. Das geschieht nach höchsten Sicherheitsstandards.
Unser Tipp: Achten Sie vor der Registrierung darauf, dass Ihnen die benötigten Dokumente für den von Ihnen ausgewählten Zugangsweg vorliegen.
Bei weiteren Fragen zum elektronischen Organspende-Register hilft Ihnen der Fragen- und Antwortkatalog des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiter. Sie können auch das Infotelefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/90 40 400 nutzen.
Gut zu wissen
Die gewebeentnehmenden Institutionen werden erst im Januar 2025 vollständig an das Register angebunden sein. Für diesen Übergangszeitraum ist es sinnvoll, Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) zu dokumentieren.
Ihr bisheriger Organspendeausweis bleibt weiterhin gültig. Sie können ihn ebenso wie eine Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen weiterhin neben dem Organspende-Register nutzen. Liegen mehrere Dokumente vor, so gilt immer das zuletzt ausgefüllte.