Fragen und Antworten
Was habe ich davon, wenn ich einen Organspendeausweis ausfülle? Was ist, wenn ich nicht spenden will? Wird meine Entscheidung registriert? Und wird sie überhaupt respektiert? Erfahren Sie hier, was der Organspendeausweis für Sie und Ihre Angehörigen bedeuten kann.
Warum informiert die TK zu diesem Thema?
Die TK möchte motivieren, sich mit diesem wichtigen Thema zu befassen und eine Entscheidung zu treffen.
Aus diesem Grund informiert die TK ihre Versicherten regelmäßig über ihre Kundenmagazine "MGZN" und "Das Magazin" zur Organspende.
Warum sollte ich den Organspendeausweis ausfüllen?
Im Organspendeausweis legen Sie selbst fest, was im Falle eines Hirntodes mit Ihren Organen und Ihrem Gewebe passieren soll.
Wer sich zu Lebzeiten eine Meinung zur Organspende bildet, findet Klarheit für sich und entlastet seine Angehörigen Mutmaßungen anstellen zu müssen.
Egal wie Sie sich entscheiden - mit dem Organspendeausweis machen Sie Ihren Willen klar, sodass er auch nach Ihrem Tod umgesetzt werden kann und muss. Ihre Entscheidung bindet die Ärzte und auch Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes. Wenn Sie zum Beispiel einer Organ- oder Gewebeentnahme widersprochen haben, darf der Arzt keine Organe oder Gewebe entnehmen, ganz gleich, was Ihre Angehörigen sagen. Auch wenn Sie Einschränkungen gemacht haben, muss er das beachten. Er macht sich sonst strafbar.
Was ist, wenn ich nicht spenden will?
Auch dann sollten Sie den Organspendeausweis ausfüllen. Auf dem Ausweis können Sie ankreuzen, dass Sie nicht spenden wollen. So sind Sie vor einer Organ- oder Gewebeentnahme geschützt. Denn wenn Ihr Wille bekannt ist, machen Ärztinnen und Ärzte sich strafbar, wenn sie sich nach Ihrem Tod darüber hinwegsetzen. Und auch Ihre Angehörigen sind an Ihren Willen gebunden, wenn sie ihn kennen.
Wer entscheidet, wenn ich meine Entscheidung nicht schriftlich dokumentiert habe?
Generell gilt Ihr Wille über Ihren Tod hinaus, auch wenn Sie ihn nur mündlich geäußert haben. Sollten Sie sterben, ohne dass Sie sich zu Lebzeiten schriftlich zur Organ- und Gewebespende erklärt haben, müssen Ihre nächsten Angehörigen entscheiden, und zwar nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Insbesondere wenn Sie vorher nicht mit ihnen darüber gesprochen haben, kann das für die Angehörigen sehr schwierig sein.
Wenn Ihre nächsten Angehörigen Ihren Willen nicht kennen und Sie Ihre Entscheidung nicht schriftlich dokumentiert haben, müssen sie nach eigenem Ermessen entscheiden.
Ich habe eine Patientenverfügung. Reicht die aus?
Wenn Sie darin Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert haben, reicht das aus. Denn grundsätzlich ist es egal, in welcher Form Sie Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren. Allerdings sollten Sie Ihre Entscheidung schriftlich festhalten, sei es in der Patientenverfügung, auf dem Organspendeausweis oder in einer anderen Erklärung.
Achten Sie bitte darauf, dass sich Patientenverfügung und Ihr Organ-/Gewebespendewille nicht widersprechen.
Es gilt die Erklärung, die zuletzt getroffen wurde. Wenn nicht feststellbar ist, welche Erklärung die letzte ist, heben sich die Erklärungen auf. Das bedeutet, dass dann weder eine Einwilligung noch ein Widerspruch vorliegt und die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden müssen.
Weitere Informationen und Beratung
- Zur Patientenverfügung
- Wenn Sie sich in Sachen Patientenverfügung beraten lassen wollen, können Sie sich an spezialisierte Anwält:innen/Notare wenden.
Warum sollte ich den Organspendeausweis bei mir tragen?
Mit Ihrem Eintrag auf dem Organspendeausweis machen Sie klar, wie Sie zur Organspende stehen. Wenn Sie den Organspendeausweis mit sich führen, wissen im Fall Ihres Todes sowohl die Ärzte als auch Ihre Angehörigen sehr schnell, was Sie wollten. Sie sind verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln.
Haben Sie sich gegen die Organspende entschieden, schützt Sie der Ausweis davor, dass Ihnen Organe entnommen werden. Denn Ärzte und Ärztinnen machen sich in Deutschland strafbar, wenn sie sich nicht an den dokumentierten Willen des Verstorbenen halten.
Kann ich meine Entscheidung zur Organspende bei der TK registrieren lassen?
Nein, das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Denn die TK darf nur die Daten speichern, die sie braucht, um ihren gesetzlichen Auftrag als Kranken- und Pflegeversicherung zu erfüllen. Es gibt derzeit auch keine andere öffentlich-rechtliche Institution in Deutschland, die die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zentral registriert.
Ihre Entscheidung pro oder kontra Organspende können Sie deshalb derzeit nur mithilfe eines Organspendeausweises dokumentieren oder mit einer anderen Erklärung zur Organ- und Gewebespende, die Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes schnell finden können.
Bekomme ich selber schneller ein Organ, wenn ich der Organspende zustimme?
Nein. Ob jemand durch Eurotransplant - der Organisation, die die Organe verteilt - ein Organ zugewiesen bekommt, hängt von definierten medizinischen Kriterien wie Dringlichkeit und Erfolgsaussichten ab.