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Die Augenhornhäute sind die Fenster der Augen: Sie bilden ihre äußere Schicht. Im gesunden Zustand sind sie klar und durchsichtig. Infektionen etwa durch Herpesviren, andere Erkrankungen, genetische Ursachen oder Verletzungen können aber dazu führen, dass die Hornhäute sich eintrüben. Wer davon betroffen ist, kann immer weniger sehen: Er wird blind. Heilbar sind diese Schäden nicht. Eine Hornhauttransplantation ist oft die einzige Möglichkeit für die Patienten, wieder klar sehen zu können. Für viele hängt ihr ganzes Berufsleben von dieser Chance ab.

Nach einer Transplantation von Augenhornhäuten können die Patienten bald wieder lesen, ihre Umwelt erkennen, Auto fahren und so ins normale Leben zurückkehren. Glücklicherweise ist die Transplantation von Hornhäuten meist sehr erfolgreich. 5.000 bis 6.000 Menschen in Deutschland erhalten pro Jahr so ihre Sehkraft zurück. Es könnten noch mehr sein, denn etwa 8.000 weitere Patienten warten auf eine Hornhautspende.

Spender können alle Verstorbenen sein

Spender für Hornhäute können alle Verstorbenen sein. Das ist anders als bei Herz, Lunge, Darm oder Bauchspeicheldrüse. Diese Organe können nur Verstorbenen entnommen werden, deren Kreislauf nach ihrem Hirntod auf einer Intensivstation noch durch eine künstliche Beatmung aufrechterhalten wird.

Eine Hornhaut kann, wenn nötig, bis zu drei Tagen nach dem Tod des Spenders entnommen und später übertragen werden. Solche Gewebespenden finden also unter deutlich weniger Zeitdruck statt.

Konservieren ist möglich

Es ist sogar möglich, Hornhäute und andere Gewebe zu konservieren - so können Ärzte diese über eine längeren Zeitraum verwenden. Unternehmen und Kliniken, die sich auf solche Aufgaben spezialisiert haben, müssen klar definierte Sicherheits- und Hygienestandards einhalten.

Diese Gewebe können gespendet werden

Außer Augenhornhäuten können zum Beispiel folgende Gewebe und Zellen gespendet werden:

  • Stammzellen und Knochenmark
  • Herzklappen
  • Sehnen
  • Knochen
  • Gelenke, zum Beispiel das Kniegelenk
  • Kehlkopf
  • in Ausnahmefällen auch sogenannte komplexe Gewebe wie zum Beispiel Finger, ganze Gliedmaßen oder das Gesicht

Einige Gewebe können auch lebende Menschen spenden: zum Beispiel Haut, Knorpel und blutbildende Stammzellen im Knochenmark. Besonders bei der Knochenmarkspende ist es nicht einfach, den passenden Spender zu finden, denn seine Gewebemerkmale müssen genau zum Spender passen.

Rechtliches

Die Transplantation von Geweben wird in Deutschland durch das Gewebegesetz aus dem Jahr 2007 geregelt, das dafür wiederum das Transplantationsgesetz und das Arzneimittelgesetz nutzt.

Das Transplantationsgesetz regelt neben der Transplantation von Organen auch die Entnahme von Geweben bei lebenden oder verstorbenen Menschen. Eine Spende von Geweben nach dem Tod ist wie bei der Organspende nur möglich, wenn der Verstorbene vor seinem Tod der Spende zugestimmt hat. Hat er das nicht getan, werden die Angehörigen um eine Entscheidung gebeten. Sie müssen sie nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen treffen.

Erst die Organe, dann die Gewebe

Stirbt ein Mensch, der zu Lebzeiten in die Organ- und Gewebespende eingewilligt hat, auf einer Intensivstation den Hirntod, sodass sein Körper nur noch mithilfe der Maschinen durchblutet wird, entnehmen die Mediziner zuerst die Organe, erst anschließend ist eine Gewebeentnahme möglich. Denn die Organspende hat Vorrang vor der Gewebespende. Mit dieser Regel soll gewährleistet werden, dass eine zu frühe Entnahme von Geweben nicht die Entnahme von Organen beeinträchtigt oder unmöglich macht. Vor der Organ- und Gewebeentnahme sprechen die Mediziner in der Praxis heute immer mit den Angehörigen, auch wenn der Spender vorher eingewilligt hat.

Der Handel mit Geweben wie Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen ist wie der Handel mit Organen verboten. Dieses Verbot trifft aber nicht für Arzneimittel zu, die aus Geweben oder Organen hergestellt wurden, sogenannte Gewebezubereitungen. Wie Gewebe übertragen, verarbeitet und angewendet werden dürfen, regelt das Arzneimittelgesetz. So müssen zum Beispiel Unternehmen, die die Gewebe aufbereiten, lagern, konservieren und zur Transplantation zur Verfügung stellen, eine Genehmigung dafür einholen. Zuständig dafür ist das Paul-Ehrlich-Institut, ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Informationen zur Gewebespende gibt es auch bei der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantationen auf ihrer Seite www.gewebenetzwerk.de.

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