Grundsätzlich läuft der Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren im Tarif ZahnFlex.
Weitere Details
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.
Ihre Kündigungserklärung muss der Envivas dementsprechend spätestens am 30. September des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein. Darüber hinaus können Sie in besonderen Fällen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsbeendigung mit eventuellen Nachteilen verbunden ist. Beispielsweise kann es zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Alterungsrückstellung, einem höheren Eintrittsalter sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel des Versicherers kommen.