Hirntoddiagnostik
Die Diagnose Hirntod wird nicht leichtfertig gestellt. Eine Richtlinie der Bundesärztekammer zur Hirntoddiagnostik regelt klar, wann jemand als hirntot gilt.
Hirntot ist, wessen gesamtes Gehirn ohne jeden Zweifel und unumkehrbar ausgefallen ist: Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Ein hirntoter Mensch kann nicht mehr atmen und nicht mehr fühlen. Er spürt keinen Schmerz und hat kein Bewusstsein mehr. Nicht nur Großhirn und Kleinhirn, auch die lebenswichtigen Reflexe des Hirnstamm, der Teil des Gehirns oberhalb des Rückenmarks, funktionieren nicht mehr.
Zwei Ärzte untersuchen
Einen Hirntod müssen immer zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander diagnostiziert haben. Beide Ärzte stellen unabhängig voneinander zunächst fest, ob wirklich das Gehirn geschädigt ist oder ob es andere Ursachen für die tiefe Bewusstlosigkeit geben könnte. In diesem Fall dürfen sie die Untersuchung nicht fortsetzen. Denn dann können sie den Hirntod nicht zweifelsfrei feststellen. Ist jedoch wirklich das Gehirn geschädigt, prüfen die Ärzte, ob die Zeichen des Hirntods vorhanden sind:
- die tiefe Bewusstlosigkeit,
- das Fehlen der Hirnstammreflexe und
- der Atemstillstand.
Erst wenn beide Ärzte zweimal im Abstand von mindestens zwölf Stunden feststellen, dass diese Zeichen vorhanden sind, steht fest: Der Patient ist hirntot.
Die Untersuchungen
Das Verfahren für die Untersuchungen ist genau vorgeschrieben. Die Ärzte prüfen zunächst, ob es irgendein Zeichen dafür gibt, und sei es noch so klein, dass der Patient bewusst auf einen äußeren Reiz reagiert.
Sie untersuchen, ob die Hirnstammreflexe noch vorhanden sind. Wären sie noch vorhanden, kann der Patient nicht hirntot sein. Dabei leuchtet der Arzt dem Patienten zum Beispiel mit einer Lampe ins Auge. Normalerweise ziehen sich dann beide Pupillen zusammen. Bei einem Hirntoten bleiben sie unverändert. Wird der Kopf des Patienten schnell gedreht, müssten sich seine Augen langsam in die Gegenrichtung bewegen. Ist er hirntot, bleiben sie stehen wie bei einer Puppe. Berührt der Arzt den Augapfel mit einem Wattestäbchen, würde jeder das Auge schließen - der hirntote Patient nicht. Er bleibt auch reglos, wenn der Arzt ihn in die Nase kneift oder seine hintere Rachenwand berührt.
Erst nach diesen Untersuchungen prüfen die Ärzte mit einem speziellen Beatmungsverfahren, ob das Atemzentrum im Hirnstamm noch funktioniert.
Zweimal untersuchen
Bei der ersten Untersuchung testen die Ärzte die Reaktionen des Patienten ohne technische Hilfe. Dies wiederholen sie nach der Wartezeit. Sie können aber auch - ohne Wartezeit - bei der zweiten Untersuchung apparativ messen, ob das Hirn noch arbeitet, zum Beispiel mithilfe eines Elektroencephalogramms, dem EEG. Mit anderen Verfahren wie der Hirnszintigrafie können sie prüfen, ob das Gehirn noch durchblutet ist.
Protokoll
Die Ergebnisse werden protokolliert. Angehörige haben ein Recht darauf, diese Protokolle einzusehen. Sie können auf Wunsch auch bei den Untersuchungen dabei sein.