So bleiben Kinderzähne gesund
Sorgen Sie von Anfang an dafür, dass Ihre Kinder auch später noch gesunde Zähne haben. Dazu gibt es bei der TK regelmäßige Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen - einfach auf TK-Gesundheitskarte. Damit es gar nicht erst zu Zahnschmerzen kommt.
Bei Zahnschmerzen geht es zum Zahnarzt - das ist klar. Der Zahnarzt hilft aber auch, den Zahnschmerzen vorzubeugen - zum Beispiel mit Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung. Kinder und Jugendliche können so von klein auf lernen, ihre Zähne richtig zu pflegen.
Früherkennung bei Kindern bis sechs Jahren
Die ersten Tipps zur Mund- und Zahnpflege bei ihrem Baby erhalten junge Eltern vom Kinderarzt schon bei den Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr. Der Kinderarzt klärt zum Beispiel über Mundhygiene, zahnschonende Ernährung und die Pflege der ersten Zähne auf, denn schon der erste Milchzahn will gut versorgt sein.
Beim Zahnarzt
Für Kinder im Alter von zweieinhalb Jahren bis zum sechsten Geburtstag gibt es drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen jeweils mindestens zwölf Monate liegen.
Der Zahnarzt untersucht die Mundhöhle, schätzt das Risiko für Karies ein und berät die Eltern über die richtige Ernährung und die Pflege des Mundes und der Zähne ihres Kindes.
Fluoridierung
Oft empfiehlt der Zahnarzt fluoridhaltige Mittel, zum Beispiel fluoridhaltige Zahnpasta oder Tabletten. Fluorid ist ein wichtiges Mineral, dass den Zahnschmelz stärkt und so vorbeugend gegen Karies wirkt.
Der Zahnarzt kann die Zähne des Kindes zweimal pro Kalenderhalbjahr zusätzlich mit Fluoridlack behandeln. Diese Leistung gibt es bis zum Alter von 17 Jahren - zusätzlich zu den beiden Vorsorgeuntersuchungen pro Kalenderjahr.
Früherkennung und Prophylaxe ab sechs Jahren
Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren können Kiefer, Mund und Zähne zweimal pro Jahr vom Zahnarzt untersuchen lassen: einmal pro Kalenderhalbjahr - einfach mit der TK-Gesundheitskarte. Zwischen den beiden Untersuchungsterminen müssen mindestens vier Monate liegen.
Der Zahnarzt überprüft die Mundhygiene, zum Beispiel, ob sich Beläge oder Zahnstein auf den Zähnen festgesetzt haben. Er untersucht, ob das Zahnfleisch gesund ist, und berät, wie die Kinder ihre Zähne mit der richtigen Ernährung und Zahnpflege gesund halten können.
Kariesfreie bleibende Backenzähne - die Molaren sechs und sieben - überzieht der Zahnarzt, wenn dies medizinisch notwendig und sinnvoll ist, mit einer dünnen Kunststoffschicht, der sogenannten Fissurenversiegelung. Damit können diese Zähne zusätzlich vor Karies geschützt werden. Wollen Sie Zähne ihrer Kinder versiegeln lassen, die schon von Karies befallen waren, ist die Fissurenversiegelung eine Privatleistung - Sie müssen diese in dem Fall selbst bezahlen.
Bonusheft
Ab dem Alter von zwölf Jahren kann Ihr Kind das Bonusheft nutzen, das es vom Zahnarzt bekommt und in das dieser die halbjährlichen Früherkennungsuntersuchungen einträgt. Das Bonusheft gilt auch nach dem 18. Geburtstag weiter. Ab dann sollten Versicherte einmal pro Kalenderjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen und im Bonusheft eintragen lassen. Das zahlt sich aus, denn wer regelmäßig vorgesorgt hat, bekommt später einen höheren Zuschuss, sollte er doch einmal Zahnersatz wie Kronen oder Brücken benötigen.
Gruppenprophylaxe
Auch in Schulen und Kindergärten gibt es Angebote zur Zahngesundheit, die sogenannten gruppenprophylaktischen Maßnahmen für Kinder bis 11 Jahren. Sie werden durch die "Arbeitskreise für Jugendzahnpflege" organisiert, die es in jedem Bundesland gibt.
Prophylaxehelferinnen und/oder Zahnärzte untersuchen Mund und Zähne der Kinder. Stellen sie Karies oder eine andere Störung fest, empfehlen sie den Besuch beim Zahnarzt. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen und teilweise auch die Länder.
In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, kann die Gruppenprophylaxe sogar für Kinder bis zu 15 Jahren angeboten werden.