Impfung gegen Pneumokokken
Pneumokokken sind Bakterien aus der Familie der Streptokokken und können schwere Erkrankungen verursachen. Neben älteren Menschen gehören besonders Säuglinge und Kleinkinder zur Risikogruppe.
Pneumokokken finden sich häufig im Nasen-Rachen-Raum, sie führen aber nicht zwangsläufig zu einer Erkrankung. Übertragen werden die Bakterien durch die sogenannte Tröpfcheninfektion, das heißt beim Husten, Niesen oder Sprechen.
Ist das Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift oder geschwächt, können Pneumokokken ein Risiko darstellen. Deshalb sind besonders Säuglinge und Kleinkinder, Menschen mit einer chronischen Erkrankung und Personen über 60 Jahre gefährdet. Eine Infektion mit Pneumokokken kann zu einer Reihe von ernsthaften Erkrankungen führen, darunter Lungenentzündung , akute Mittelohrentzündung , Hirnhautentzündung und Blutvergiftung (Sepsis).
Die Impfung
Art des Impfstoffs
Es gibt mehr als 95 verschiedene Pneumokokken-Stämme, weshalb es auch mehrere Impfstoffe gibt.
- Der Polysaccharid-Impfstoff (PPSV) besteht aus Mehrfachzuckern (Polysacchariden) der Pneumokokken-Hülle und wirkt gegen die 23 häufigsten Pneumokokken-Typen. Diese sind für 90 Prozent aller Pneumokokken-Erkrankungen verantwortlich. Wie alle Polysaccharid-Impfstoffe erzeugt PPSV jedoch bei Kindern unter zwei Jahren keine ausreichende Immunantwort.
- Außerdem stehen Konjugatimpfstoffe (PVC) zur Verfügung, bei denen die Polysaccharide an ein Trägerprotein gebunden sind, das die Immunantwort auf den Impfstoff erheblich verstärkt. Anders als Polysaccharid-Impfstoffe gelten Konjugatimpfstoffe auch bei Kindern unter zwei Jahren und bei Personen mit einem geschwächten Immunsystem als wirksam. Aktuell stehen drei Konjugatimpfstoffe zur Verfügung: ein 13-, ein 15- und ein 20-valenter Konjugatimpfstoff. Diese Bezeichnung gibt an, dass der jeweilige Impfstoff gegen 13, 15 oder 20 Pneumokokken-Typen wirksam ist und damit jene Typen abdeckt, die am häufigsten für schwere Erkrankungen und deren Folgen verantwortlich sind.
Wirksamkeit
Die meisten geimpften Personen bilden Antikörper gegen die häufigsten oder gegen alle im Impfstoff enthaltenen Pneumokokken-Polysaccharide. Das gilt für sämtliche Altersgruppen und sowohl für Konjugat- als auch für Polysaccharid-Impfstoffe. Personen, die Antikörper ausbilden, sind vor den am häufigsten durch Pneumokokken ausgelösten Erkrankungen geschützt.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Häufig kommt es an der Einstichstelle zu Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen, gelegentlich schwellen auch die umliegenden Lymphknoten an. Allgemeine Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Muskel- sowie Gelenkschmerzen können ebenfalls auftreten. Solche Impfreaktionen klingen meist nach wenigen Tagen wieder ab.
Nebenwirkungen wie allergische Reaktionen sind selten. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann es jedoch zu einem Fieberkrampf und in Einzelfällen auch zu einem kurzzeitigen schockähnlichen Zustand, einer sogenannten hypoton-hyporesponsiven Episode, kommen. Diese Nebenwirkungen sind in der Regel nur von kurzer Dauer und bleiben folgenlos.
Wer sollte sich wann gegen Pneumokokken impfen lassen?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und das Robert Koch-Institut (RKI) empfehlen die Impfung gegen Pneumokokken
- allen Säuglingen und Kleinkindern bis zum Alter von 24 Monaten sowie
- Menschen, die über 60 Jahre alt sind.
Grundimmunisierung
Für einen vollständigen Impfschutz sollten Säuglinge unter zwölf Monaten drei Impfstoffdosen mit einem 13- oder 15-valenten Konjugatimpfstoff erhalten, und zwar im Alter von zwei, vier und elf Monaten.
Personen über 60 Jahre, die bisher noch nicht gegen Pneumokokken geimpft sind, sollten einmal mit einem 20-valenten Konjugatimpfstoff geimpft werden.
Nachholimpfungen
Ungeimpfte Säuglinge unter zwölf Monaten erhalten als Nachholimpfung zwei Impfungen im Abstand von mindestens acht Wochen.
Auffrischung
Die Pneumokokken-Impfung muss nur bei bestimmten Grunderkrankungen aufgefrischt werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und besprechen Sie gemeinsam Ihre individuelle Situation.
Das Risiko, ab einem Alter von zwei Jahren schwer an Pneumokokken zu erkranken, ist sehr gering. Deshalb müssen gesunde Menschen ihre Impfung nicht wiederholen, wenn sie im Säuglingsalter erfolgreich grundimmunisiert wurden.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die einem erhöhten gesundheitlichen Risiko infolge einer Grunderkrankung ausgesetzt sind, wird in der SI-RL des G-BA und laut RKI empfohlen, sich impfen zu lassen.
Zu einer solchen Risikogruppe gehören Personen mit
- einem geschwächten Immunsystem aufgrund angeborener Immundefekte, einer fehlenden oder nicht funktionsfähigen Milz, einer HIV-Infektion , Knochenmark- oder Organtransplantationen,
- einer chronischen Erkrankung wie Diabetes mellitus , Herz- und Lungenerkrankungen, Leber- und Nierenkrankheiten oder Erkrankungen des Nervensystems,
- einem erhöhten Risiko für eine Hirnhautentzündung, bspw. durch ein Cochlea-Implantat oder eine Liquorfistel.
Personen ab 18 Jahren, die dieser Risikogruppe angehören, sollten eine Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff erhalten.
Chronisch kranke Kinder und Jugendliche im Alter von zwei bis 17 Jahren sollten zunächst mit einem Konjugatimpfstoff und nach sechs bis zwölf Monaten mit dem Polysaccharid-Impfstoff geimpft werden.
Erwachsene mit einer Grunderkrankung, die in der Vergangenheit bereits gegen Pneumokokken geimpft wurden, sollten nach einem gewissen Abstand erneut mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff geimpft werden. Wie viel Zeit zwischen den Impfungen liegen sollte, hängt von Alter, Impfstoffart und zugrunde liegender Erkrankung ab.
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Menschen, die einem erhöhten beruflichen Pneumokokken-Risiko ausgesetzt sind, sollten entsprechend der SI-RL des G-BA mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff geimpft werden. Dieses berufliche Risiko besteht bei Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen.
Wurde eine Person in der Vergangenheit bereits mit dem Polysaccharid-Impfstoff geimpft, sollte sie bei anhaltender beruflicher Gefährdung nach mindestens sechs Jahren den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff erhalten.