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Privat oder gesetzlich?
Wer als Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, kann von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Aber lohnt sich der Wechsel überhaupt? Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Unterschiede zwischen den beiden Krankenversicherungssystemen.
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Übersteigt ihr regelmäßiges Jahreseinkommen im aktuellen und im darauffolgenden Jahr die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, ändert sich der Versicherungsstatus in "freiwillig versichert". Wer freiwillig versichert ist, hat die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse zu verlassen und zu einem privaten Anbieter zu wechseln. 2024 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist bei entsprechender Einkommensentwicklung also möglich. Aber lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) überhaupt? Was sind eigentlich die konkreten Unterschiede von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV?
Informationen der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten:
Für alle, die über einen
Krankenkassenwechsel
nachdenken oder absehbar in den Status der freiwilligen Versicherung gelangen werden, haben wir einen Überblick mit den wichtigsten Eigenschaften von GKV und PKV erstellt:
Prozentual abhängig vom Einkommen. Beiträge steigen trotz höheren Verdienstes nicht weiter an, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht ist (BBG 2024: 5.175,00 Euro monatlich).
Abhängig vom Risikoprofil (Gesundheitszustand, Alter, Beruf), dem versicherten Leistungsumfang und der Eigenbeteiligung - unabhängig von der Einkommenshöhe. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge, Ausschluss bestimmter Krankheiten oder Ablehnung des Antrags möglich.
Grundsätzlich geringere Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt.
Keine geringeren Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder mit Renteneintritt.
Beiträge
können im Alter ansteigen; ab 55 Jahren kein Wechsel zurück in die GKV möglich.
Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern* und Ehepartnern (ohne bzw. mit geringem Einkommen).
Keine beitragsfreie
Mitversicherung
von Kindern und Ehepartnern; für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag geschlossen werden.
* Weitere Voraussetzungen: Der andere Elternteil ist entweder auch gesetzlich versichert oder - falls er oder sie privat versichert ist - sein beziehungsweise ihr Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, d.h. der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze. Das Kind ist nicht älter als 23 Jahre und zugleich nicht erwerbstätig. Wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, liegt die Altersgrenze sogar bei 25 Jahren. Weitere Informationen finden Sie unter: "
Versichert als Familie
".
Bei Leistungsinanspruchnahme gilt immer die Sicherheit der gesetzlichen Krankenkasse (Leistungskatalog im SGB V festgeschrieben), bei individuellen Gesundheitsleistungen ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, vorher über mögliche Kosten aufzuklären.
Individueller Versicherungsschutz je nach abgeschlossenem Vertrag. Arzt stellt Rechnung für Behandlung aus, kann vom gewählten Versicherungsschutz abweichen.
Der Arzt rechnet seine Leistung direkt über die Gesundheitskarte mit der TK ab. Der Kunde tritt nicht in Vorleistung.
Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Kunden. Der Kunde muss mitunter in
Vorleistung
treten. Zwecks Abrechnung muss er die bezahlte Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen.
Einstieg und Vertragsanpassungen sind in der Regel mit Gesundheitsprüfungen verbunden.
Deutschlands beste Krankenkasse? Die Techniker!
Vieles ändert sich, eines bleibt gleich: Die Techniker belegt im großen Krankenkassenvergleich von Focus-Money (Ausgabe 7/2024) den ersten Platz - zum 18. Mal in Folge.