Wie bin ich versichert, wenn ich meine aktuelle Krankenversicherung gekündigt habe und noch nicht Mitglied bei der TK bin?
Wenn Sie selbst gekündigt haben, bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung so lange versichert, bis die Mitgliedschaft bei der TK beginnt. Es wird in diesem Fall keine Versicherungslücke entstehen.
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Muss ich meine bisherige Krankenkasse für einen Wechsel selbst kündigen?
Seit 2021 entfällt die Kündigung: Wer seine gesetzliche
Krankenkasse wechseln
möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten gesetzlichen Krankenkasse kümmert sich dann die neue. Wenn Sie bisher bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren, erhalten Sie nach Beantragung der Mitgliedschaft bei der TK ein Schreiben zur Vorlage bei Ihrer bisherigen Versicherung, damit diese die Beendigung prüfen kann.
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Muss ich bei einem Wechsel zur TK eine Kündigungsfrist einhalten?
Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate und gilt für alle Pflicht- und freiwillige Versicherten.
Seit 2021 ist ein Wechsel schon nach zwölf Monaten Kassenzugehörigkeit möglich.
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Meine bisherige Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag erhöht. Kann ich zur TK wechseln?
Ja, Sie können gern zur TK wechseln. Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich. Dabei müssen Sie jedoch die Kündigungsfristen beachten.
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Welche Dokumente benötige ich für einen Krankenkassenwechsel?
Stellen Sie den Antrag einfach online:
TK-Antrag online ausfüllen
. Weitere von uns benötigte Informationen oder Dokumente können Sie einfach nachreichen, bei Bedarf melden wir uns gesondert bei Ihnen.
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