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Versicherte, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, nehmen damit auch eine Menge an schriftlichem Hin und Her in Kauf. Außerdem kann die Abrechnung der Kosten für medizinische Behandlungen mit der PKV zu Problemen führen. Damit ist häufig genug auch eine finanzielle Belastung verbunden. Und: Der Aufwand, der betrieben werden muss, um zwischen Versicherungsgesellschaft und Arzt bzw. Ärztin zu vermitteln, kann gerade für kranke oder ältere Versicherte zermürbend sein. Darum ist es wichtig, sich vor einer Entscheidung für einen Wechsel ins private Krankenversicherungssystem mit den Besonderheiten intensiv auseinander zu setzen.

Versicherte schließen einen Behandlungsvertrag

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden ärztliche Behandlungen und Medikamente direkt über die Versichertenkarte der Krankenkasse abgerechnet. Privat Versicherte stehen dagegen in einem direkten Vertragsverhältnis mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Das bedeutet konkret:

  • Privat Versicherte erhalten die Rechnung direkt nach der Behandlung in der Praxis oder per Post.
  • Mitunter tragen sie die Kosten für die ärztlichen Leistungen zunächst selbst und reichen sie erst im Anschluss bei ihrem privaten Krankenversicherer ein. Dafür werden ausreichend finanzielle Rücklagen benötigt. Außerdem kann die Bearbeitungszeit variieren.
  • Der bürokratische Aufwand ist für Versicherte deutlich höher als in der GKV.

Probleme mit der Erstattung - nicht immer werden alle Kosten übernommen

Nicht jede eingereichte Rechnung wird von den  privaten Krankenversicherungen tatsächlich auch erstattet. Die PKV prüft zunächst die Notwendigkeit der Behandlung. Je nach Tarif und Vertragsbedingungen sind manche Leistungen ausgeschlossen oder werden nur teilweise übernommen. Sie sollten sich daher gut informieren, um nicht auf den angefallenen Kosten sitzen zu bleiben.

Da die Prüfungsfrist üblicherweise maximal 14 Tage beträgt, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Kosten erst überweisen, nachdem die Versicherung bereits gezahlt hat. Entspricht dies nicht den Zahlungszielen der Versicherung, besteht das Risiko, dass Sie mögliche Mahnkosten selbst tragen müssen. Medikamente müssen direkt in der Apotheke bezahlt werden. Die Kosten dafür erstattet die private Krankenversicherung erst, wenn die Rechnung mit Rezept eingereicht und geprüft wurde.

Kostenerstattung bei Chefarztbehandlung

Für stationäre Krankenhausaufenthalte gibt es heute die sogenannte PKV-Klinik-Card. Diese ermöglicht es den Krankenhäusern, die meisten Wahlleistungen direkt mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung abzurechnen. Das Prinzip der Vorleistung kann Sie allerdings immer dann betreffen, wenn Sie sich beispielsweise für eine Chefarzt-Behandlung in der Klinik entschieden haben. Gerade bei einem längeren Krankenhausaufenthalt können so durchaus hohe Kosten entstehen - eine finanzielle Belastung, die längst nicht immer problemlos mit dem eigenen Budget ausgeglichen werden kann.