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Die private Krankenversicherung (PKV) wirbt vor allem um junge und gesunde Versicherte mit Argumenten, die auf den ersten Blick attraktiv erscheinen: individuelle Tarife , maßgeschneiderte Leistungen und oft günstige Einstiegsprämien zu Versicherungsbeginn. Allerdings sollten sich Versicherte bei ihrer Entscheidung für einen Wechsel von der GKV in die PKV bewusst sein, dass diese Wahl meist eine Entscheidung fürs Leben ist. Wenn sich die Lebensumstände ändern oder die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

PKV-Versi­cherte: Kein Weg zurück in die GKV

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Rückkehr in die GKV im Angestelltenverhältnis

Sinkt das Bruttoeinkommen von Arbeitnehmenden aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder durch die Reduzierung von Arbeitszeit unter die Grenze von 69.300 Euro (Stand 2024), tritt automatisch die Versicherungspflicht in der GKV wieder ein. In diesem Falle ist es auch möglich, Kinder wieder in die beitragsfreie Familienversicherung aufzunehmen. Steigt das Gehalt später wieder an, kann man als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleiben.

Einmal PKV, immer PKV? Für Selbstständige wird es schwieriger

  • Selbstständige bleiben unabhängig von ihrem Einkommen privat versichert. Um in die GKV zurückzukehren, müssen sie ihre Tätigkeit entweder stark reduzieren oder vollständig aufgeben und in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln.
  • Nur wenn die selbstständige Tätigkeit auf ein Nebenerwerbsniveau reduziert wird und die neue Anstellung den überwiegenden Teil des Einkommens und der Arbeitszeit einnimmt, ist eine Rückkehr in die GKV möglich.
  • Gut zu wissen: Nach der Rückkehr in die GKV können Versicherte ihre selbstständige Tätigkeit später auch wieder hauptberuflich durchführen und dürfen gesetzlich versichert bleiben.

Wechseln ausgeschlossen: ab 55 Jahren keine Rückkehr in die GKV

  • Nach dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die GKV kaum noch möglich, selbst wenn das Einkommen stark sinkt oder die Selbstständigkeit aufgegeben wird.
  • Auch bei Arbeitslosigkeit oder dem Bezug von Bürgergeld bleibt der Versicherungsstatus in der PKV bestehen. Das bedeutet, dass ältere Versicherte auch in Zeiten finanzieller Engpässe weiterhin die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung bezahlen müssen.
  • Wer sich für die PKV entscheidet, sollte sich daher der potenziellen Risiken im Alter bewusst sein und frühzeitig Vorsorgemaßnahmen treffen, um steigende Beiträge zu kompensieren.