Vor Hüftersatz haben Patientinnen und Patienten ein Recht auf Zweitmeinung
Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz
Mainz, 1. Oktober 2024. Seit Juli dieses Jahres haben Patientinnen und Patienten, denen zum Einbau oder Wechsel (Revision) eines künstlichen Hüftgelenks geraten wurde, das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Darauf weist die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Rheinland-Pfalz hin. Die Änderung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umfasst Eingriffe zur Implantation einer Totalendoprothese am Hüftgelenk, wie auch Revisionseingriffe, Wechsel und Entfernungen von Total- oder Teilendoprothesen.
Starke Zunahme bei Operationen
In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2023 inklusive Revisionen 13.935 Hüftoperationen durchgeführt. Seit dem Jahr 2005 haben die Operationen um fast 25 Prozent zugenommen. Damals wurden 11.172 entsprechende Operationen durchgeführt.
"Das kürzlich eingeführte Zweitmeinungsverfahren ist wichtig, damit die Patientinnen und Patienten eventuell bestehende Alternativen zu einem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks aufgezeigt bekommen und somit eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können", sagt Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz. "Deutschland gehört weltweit zu den Ländern mit den meisten Hüftoperationen, bezogen auf die Einwohnerzahl. Sicherlich spielt hier auch eine älter werdende Gesellschaft eine Rolle, die ein höheres Risiko für eine Hüftarthrose hat", sagt Simon.
Vor Operation alle Möglichkeiten ausschöpfen
Simon betont, dass eine Operation in der Regel am Ende einer Behandlung mit konservativen Therapiemaßnahmen stehen sollte. "Erst wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind und nach drei Monaten nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt haben, sollte eine Operation in Erwägung gezogen werden. Das sehen auch die Leitlinien vor", sagt der TK-Landeschef.
Alternative Maßnahmen können beispielsweise Bewegungstherapien sein, die darauf hinarbeiten, die durch die Arthrose hervorgerufenen Funktionseinschränkungen und Schmerzen zu lindern, und die umliegenden Muskeln und Sehnen zu stärken. Ein wichtiger Faktor kann die Gewichtsreduktion sein, um die Gelenke zu entlasten und das Fortschreiten der Arthrose zu verlangsamen. Möglich ist zudem die Einnahme von entzündungshemmenden Schmerzmitteln, die jedoch langfristig keine Lösung sein können.
Zweitmeinung für TK-Versicherte
TK-Versicherte können bei geplanten stationären operativen Eingriffen an der Wirbelsäule oder an Schulter-, Hüft- und Kniegelenken eine Zweitmeinung vor Ort einholen. In dringenden Fällen sogar innerhalb von zwei Werktagen. Bundesweit gibt es hierfür 25 Schmerzzentren, in denen Schmerzteams aus Ärztinnen und Ärzten sowie Psycho- und Physio-Therapeutinnen und -Therapeuten den Fall interdisziplinär begutachten.
Die Details und eine interaktive Landkarte mit allen Schmerzzentren findet sich auf
tk.de
. Auch der Patientinnen- und Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung steht bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten für Zweitmeinungen zur Verfügung.
Hinweis für die Redaktion
Die Daten zu den Operationen stammen aus der DRG-Statistik des Statistischen Bundesamtes, Operationen und Prozeduren der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Abrufbar sind diese bei der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes. Datenstand: 26.09.2024. Aktuell verfügbar sind die stationären Daten bis zum Jahr 2023.