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Für die vollständigen Dokumente finden Sie einen direkten Link zur entsprechenden Landtagsdrucksache. Die Reihenfolge der Beiträge im TK-LandtagsTicker richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung. Sie finden hier die Beiträge des laufenden und der drei vorausgegangenen Monate.

Rechtsgrundlagen grenzüberschreitender Rettungseinsätze

10.9.2024: Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf einen Antrag der Abgeordneten Nico Weinmann und Alena Fink-Trauschel u.a. von der FDP/DVP

Die FDP-Fraktion im Landtag fragt nach den grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen im deutsch-schweizerischen bzw. deutsch-französischen Grenzgebiet im Jahr 2023. Wie lief die Zusammenarbeit ab? Welche Probleme gab es? Ist ein Ausbau der Aktivitäten geplant?

Einsätze von Rettungsmitteln aus Baden-Württemberg in Frankreich und der Schweiz

Hier wurden dem Innenministerium von den Integrierten Leitstellen und der DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG (DRF) folgende Daten mitgeteilt: 

  • Zwei Einsätze in Frankreich (nur Boden)
  • 262 Einsätze in der Schweiz (11 Boden, 251 Luft)

Einsätze von Rettungsmitteln aus Frankreich und der Schweiz in Baden-Württemberg

Die Integrierten Leitstellen haben dazu die folgenden Informationen übermittelt:

  • Kein Einsatz von Rettungsmitteln aus Frankreich
  • 2.342 Einsätze von Rettungsmitteln aus der Schweiz (567 Boden, 1775 Luft)

Die Zahlen zeigen, dass grenzüberschreitende Einsätze ganz überwiegend zwischen Deutschland und der Schweiz stattfinden. Dies ist nach Ansicht des Innenministeriums im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass zwischen Deutschland und der Schweiz im Unterschied zu grenzüberschreitenden Einsätzen mit Frankreich eine niederschwelliger mögliche (fremd-)sprachliche Verständigung besteht und auch mehr Übergänge über den Rhein vorhanden sind.

Aufgrund der geringen Fallzahlen von grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen seien Herausforderungen und Probleme bei der Einsatzbewältigung nur bedingt vorhanden, betont das Innenministerium. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden "grundsätzlich als ausreichend" erachtet, um die grenzüberschreitende Unterstützung zu ermöglichen.

Entwicklung der Regressforderungen gegenüber Hausärztinnen und Hausärzten

19.8.2024: Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf einen Antrag des Abgeordneten Jochen Haußmann u.a. von der FDP/DVP

Die FDP-Fraktion im Landtag fragt nach der Höhe der Regressforderungen sowie der Höhe der Regresszahlungen, mit denen die Hausärztinnen und Hausärzte in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren konfrontiert wurden. Zudem möchten die Liberalen wissen, wie oft Widerspruch eingelegt wurde bzw. wie erfolgreich die Widersprüche waren. Und: Gibt es Praxen, die aufgrund von Regresszahlungen sogar schließen mussten?

Das Ministerium verweist auf Statistiken der gemeinsamen Prüfeinrichtung (GPE) von Ärzten und Krankenkassen, nach denen zwischen 2018 und 2024 insgesamt 21.441 Prüfanträge mit einer Höhe von 17,5 Millionen Euro gestellt wurden. 1.715 Anträge werden noch geprüft. Nach der Entscheidung der Prüfungsstelle waren 13.218 Anträge mit einer Summe von rund 7,7 Millionen Euro bestandskräftig. Von rund 1.500 Widerspruchsverfahren waren schlussendlich 258 mit einem Streitwert von 1,2 Millionen Euro erfolgreich.  

Zum Vergleich: Allein im Jahr 2022 haben die Krankenkassen in Baden-Württemberg für ärztliche Leistungen eine Gesamtvergütung in Höhe von rund 5,3 Milliarden Euro an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ausbezahlt .  

Die GPE weisen darauf hin, dass viele Widersprüche nur deshalb Erfolg haben, weil die betroffenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erst in der Widerspruchsinstanz die für eine Entscheidung erforderlichen Dokumentationen vorlegen würden. Den GPE und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sind keine Extremfälle bekannt, bei denen Hausärztinnen und Hausärzte angaben, ihre Praxis aufgrund von Regressforderungen schließen zu müssen.