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Für die vollständigen Dokumente finden Sie einen direkten Link zur entsprechenden Landtagsdrucksache. Die Reihenfolge der Beiträge im TK-LandtagsTicker richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung. Sie finden hier die Beiträge des laufenden und der drei vorausgegangenen Monate.

Versorgungssicherheit im Pflegebereich

18.06.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf Antrag des Abgeordneten Stefan Teufel u.a. CDU

Die CDU-Fraktion im Landtag fragt nach der Versorgungssicherheit und den Rahmenbedingungen im Pflegebereich.

Das Sozialministerium weist auf die zentrale Bedeutung der Pflege für die gesellschaftliche und gesundheitliche Versorgung hin und sieht hier dringenden Handlungsbedarf angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen.

Das Ministerium führt aus, dass die Versorgungssicherheit im Pflegebereich durch mehrere Faktoren gefährdet sei. Hierzu zählen insbesondere der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal und die hohen Arbeitsbelastungen, denen Pflegekräfte ausgesetzt seien. Es wird drauf hingewiesen, dass attraktive Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung essenziell seien, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und den Nachwuchs zu sichern. Zudem sei die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften zu stärken, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Es wird die Bedeutung der Digitalisierung und der Technologie zur Entlastung des Pflegepersonals und Verbesserung der Versorgungsqualität hervorgehoben, wobei Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein müsse. Die finanzielle Situation der Pflegeeinrichtungen sei kritisch, und eine auskömmliche Finanzierung der Pflegeinfrastrukturen sei notwendig, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Das Ministerium plädiert zudem für eine stärkere Integration und Vernetzung der verschiedenen Akteure im Pflegebereich, um die Kontinuität der Versorgung zu verbessern und den Austausch von Informationen zu fördern. 

Übertragbarkeit des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans auf Baden-Württemberg

06.05.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf Antrag des Abgeordneten Jochen Haußmann u.a. FDP/DVD

Die FDP-Fraktion fragt nach der Möglichkeit der Übertragbarkeit des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans 2022 auf die Landeskrankenhausplanung in Baden-Württemberg.

Das Sozialministerium weist auf die bereits stattgefundenen Strukturreformen in der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg hin. Dies zeigen sich besonders deutlich im Vergleich zu anderen Bundesländern durch die niedrigen Bettenmessziffer und der niedrigen stationären Fallzahlen. Weitere Strukturverbesserungen laufen weiterhin und das Land arbeite daran, das Landeskrankenhausgesetz zu überarbeiten, um in Zukunft auch nach Leistungsgruppen zu planen. 

Aktuell laufe die Gesetzgebung für das Krankenhausversorgungsgesetz (KHVVG) auf Bundesebene in vollem Umfang. Sollte das KHVVG auf Bundesebene verabschiedet werden, sei das Land verpflichtet, die im KHVVG enthaltene Leistungsgruppen-Systematik umzusetzen. Auch wenn das KHVVG nicht verabschiedet würde, plane Baden-Württemberg eine Änderung im eignen Landeskrankenhausgesetz vorzunehmen. Somit bestünde die Möglichkeit, eine differenzierte Planungssystematik, wie in dem nordrhein-westfälischen Krankenhausplan, auch hier in Baden-Württemberg, angepasst an die spezifischen regionalen Bedürfnisse und Gegebenheiten, zu ermöglichen. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit und die medizinische Qualität im Land zu verbessern, wobei eine enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Gesundheitswesen angestrebt wird.

Das Ministerium betont die Notwendigkeit einer maßgeschneiderten Planung, um eine "qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" im eigenen Land zu gewährleisten.

Aktueller Stand der Zielsetzung zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) 

30.04.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf einen Antrag des Abgeordneten Jochen Haußmann u.a. von der FDP/DVP

Die FDP-Fraktion im Landtag möchte wissen, ob die Ziele der Landesregierung zur Stärkung des ÖGD erreicht wurden, wie er sich personell entwickelt hat und welche weiteren Maßnahmen geplant sind. 

Das Sozialministerium weist auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hin, den Bund und Länder am 29. September 2020 beschlossen haben. Damit soll der ÖGD in ganz Deutschland mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, modernisiert und vernetzt werden. Für die Umsetzung stellt der Bund rund vier Milliarden Euro bereit. 

Baden-Württemberg habe im Vorgriff auf den Pakt für den ÖGD im Juli 2020 bereits zu einer dauerhaften Stärkung durch zusätzliches Personal beigetragen. Von den bundesweit durch den Pakt insgesamt neu geschaffenen 5000 Stellen entfallen laut Ministerium 667 neue Stellen auf Baden-Württemberg. Diese Stellen müssten bis Ende 2025 besetzt werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren rund 600 Stellen besetzt.

Nach dem Pakt für den ÖGD haben die Länder dafür Sorge zu tragen, dass der ÖGD digital zukunftsfähig wird und die gemeinsam von Bund und Ländern festgelegten zentralen Standards erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund habe das Land am 4. Dezember 2020 mit den Kommunalen Landesverbänden die "Vereinbarung Digitales Gesundheitsamt" geschlossen. Ziel der Digitalisierung sei unter anderem, eine Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen.

Zudem habe das Ministerium das landesweite Projekt "Digitalisierung ÖGD BW" ins Leben gerufen, um unter enger Einbindung der betroffenen Gesundheitsämter und des Landkreis- und Städtetags eine möglichst praxisorientierte Lösungsfindung sicherzustellen.

Krankenhausstruktur- und Transformationsfonds in Baden-Württemberg

09.04.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf einen Antrag der Abgeordneten Haußmann und anderer von der FDP/DVP

Die FDP im Landtag fragt nach der Förderungspraxis durch den Krankenhausstrukturfonds: Wie hoch sind die Mittel in Baden-Württemberg? Welche Vorhaben werden gefördert? Wie werden die Anträge bewertet und wie werden die Akteure eingebunden? Außerdem werden Änderungen bei den Krankenhausstrukturen durch den Landeskrankenhausplan und die geplante Krankenhausreform thematisiert.

Das Sozialministerium weist in der Antwort darauf hin, dass im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds I insgesamt rund 127 Millionen Euro zur Verfügung standen, mit denen fünf Krankenhausprojekte in Baden-Württemberg gefördert wurden. Das Gesamtvolumen des Krankenhausstrukturfonds II beläuft sich auf rund 490 Millionen Euro. Daraus flossen bisher Mittel in das Projekt Zentralklinikum Lörrach in Höhe von 191 Millionen Euro. Weitere Fördergelder sind für die Verbesserung der IT-Sicherheit von Kliniken geplant.

Das Ministerium hält darüber hinaus eine "umfassende Überarbeitung des Landeskrankenhausplans" aufgrund der Krankenhausreform voraussichtlich für erforderlich. In der Leistungsgruppensystematik sieht sie "eine gute Grundlage zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft." Die konkreten Auswirkungen der Reform auf die Krankenhausplanung ließen sich aber derzeit noch nicht abschätzen, da der Bund bislang keine Auswirkungsanalyse vorgelegt habe. Auch zu dem ab 2025 geplanten Transformationsfonds könnten derzeit keine weiteren Aussagen getroffen werden.

Umsetzung der Gesundheitscloud MEDI:CUS

02.04.2024 Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf Antrag der Abg. Daniel Karrais, Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP

Die Gesundheitscloud MEDI:CUS ist aus Sicht der Landesregierung ein Vorzeigeprojekt im Bereich "digital health", an dem gleich drei Ministerien beteiligt sind. Die FDP fragt nach dem Stand der Umsetzung, der technischen Konzeption und wie das Projekt in die bundesweite Telematikinfrastruktur integriert werden kann.

Das Innenministerium weist in der Antwort darauf hin, dass es sich bei MEDI:CUS um ein Vorprojekt handelt, das dem eigentlichen Projekt (Hauptprojekt) vorgeschaltet wurde, um die Machbarkeit zu überprüfen. MEDI:CUS gehe auf eine gemeinsame Initiative der universitären und nichtuniversitären Krankenhäuser und der Ministerien innerhalb des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg zurück, um eine nachhaltige Lösung für den hohen Transformationsdruck im Gesundheitssektor und hier speziell zunächst bei den klinischen Versorgungsstätten zu finden. 

Das Vorprojekt habe die valide Erkenntnis erbracht, dass eine cloudbasierte Gesundheitsdateninfrastruktur für Baden-Württemberg sowohl fachlich als auch technisch umsetzbar ist und einen hohen (auch perspektivischen) Nutzen für die relevanten Zielgruppen stiftet. Zudem sei das große Interesse der Krankenhäuser in Baden-Württemberg an einer Transformation in eine cloudbasierte Infrastruktur nachdrücklich bestätigt worden.

Die massiv gestiegene Bedeutung von Cybersicherheit sei einer der Gründe dafür, in eine cloudbasierte Infrastruktur zu investieren. In einem ersten Schritt stehe im Jahr 2024 der Aufbau einer erweiterten belastbaren Projektorganisation sowie die Suche nach und Beauftragung von geeigneten Implementierungspartnern (strategisch/fachlich und technisch) im Vordergrund. "MEDI:CUS stellt über seinen Plattformansatz ausdrücklich keine Insellösung für Baden-Württemberg dar", betont das Innenministerium. Doppelstrukturen würden ausdrücklich vermieden und die Plattform werde, wo vorhanden, auf existierenden Infrastrukturen und Services aufgesetzt bzw. solche in die Infrastruktur integriert. 

Digitales Management für medizinische und administrative Daten an baden-württembergischen Universitätskliniken

19.03.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf Antrag des Abg. Martin Rivoir u. a. SPD.

Die Firma SAP wird ihr Produkt IS-H, samt Wartung hierfür, bis 2030 einstellen. Eine möglichst einheitliche Alternative für digitales Datenmanagement zu finden, stellt die Universitätsklinika aktuell noch vor eine große Herausforderung. Mit diesem Antrag sollen der Stand der Diskussion und die Unterstützung der Landesregierung bei dieser wichtigen Aufgabe eruiert werden.

Das Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst teilt mit, dass an den Universitätskliniken Heidelberg, Tübingen und Ulm SAP IS-H als zentrales Krankenhausinformationssystem (KIS) eingesetzt werde. Aktuell würden sich die Unikliniken mit einer standort- und sektorenübergreifenden angelegten Strategiedefinition zur Neuausrichtung ihrer KIS befassen, welches auch als Gesundheitsinformationssystem diene. 

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen könne sowohl die Versorgungsqualität als auch die Kosteneffizienz gesamthaft betrachtet deutlich verbessern. Eine weitere Herausforderung für die Universitätsklinika würde die bisher nicht ausreichend finanzierten Investitionen bzw. Aufwendungen darstellen, die für die Digitalisierung erforderlich sind. Schätzungen an anderen Standorten außerhalb von Baden-Württemberg gehen bei der Erneuerung des KIS eines Universitätsklinikums von einem Finanzierungsbedarf in Höhe eines hohen zweistelligen Millionenbetrags aus. Die Universitätsklinika sahen sich bereits in den zurückliegenden Jahren mit Steigerungen der IT- und Digitalisierungsausgaben um jährlich rund zehn Prozent konfrontiert. Die Steigerung lag damit deutlich über der Erhöhung der Basisfallwerte, die Finanzierungslücke habe sich mithin vergrößert. 

Durch Maßnahmenpakete des Förderprogramms "Kooperationsverbund Hochschulmedizin Baden-Württemberg" habe das Land mit einem Volumen von 41,5 Mio. Euro wirksame Impulse für die Digitalisierung und die Neuausrichtung der KIS an den Universitätsklinika geschaffen. Gleichwohl bleibe die Finanzierung der Digitalisierungsanstrengungen eine Daueraufgabe, zu der sich Land und Universitätsklinika in einem fortgesetzten Dialog befinden. Die Kostenträger müssten die Kosten der Digitalisierung stärker als bisher berücksichtigen.

Medizinischer Dienst Baden-Württemberg (MD)

14.03.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf den Antrag des Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP.

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg (MD) hat durch seine zentrale Aufgabe, die Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen und in der Pflege zu sichern, eine Schlüsselrolle in der Gesundheitsversorgung inne. Daher möchte die FDP-Fraktion im Landtag Informationen über den aktuellen Status und die zukünftige Ausrichtung des MD erhalten.

Ausgehend von den Prognosen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Anzahl an pflegebedürftigen Menschen prognostiziert der MD, dass in den kommenden zehn Jahren die Pflegeaufträge um 60 Prozent steigen könnten. Diese Prognosebetrachtung würde einen jährlichen Zuwachs von rund 20 000 Aufträgen für den MD bedeuten.

Insbesondere im Bereich der Pflegefachkräfte mussten alle Medizinischen Dienste, auch der MD Baden-Württemberg, in einem erheblichen Umfang Personal aufbauen. Deshalb gehe die Landesregierung davon aus, dass der MD auch in den kommenden Jahren den Aufgaben im gesetzlichen Rahmen nachkommen werde.

Vorrangiges Ziel des MD ist es, durch Prozessoptimierungen, Abbau von Bürokratie und Einsatz von Technologie den Einsatz von Personal so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Die Medizinischen Dienste würden den Einsatz von KI in verschiedenen Projekten vorantreiben. Potenzial für den Einsatz von KI sieht der MD vor allem im Bereich der Pflegebegutachtung.  
Die Landesregierung begrüßt, dass mit dem Digitalgesetz die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, ein weiterer Schritt zur Flexibilisierung der Begutachtungsformate eingeführt werde.