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Für die vollständigen Dokumente finden Sie einen direkten Link zur entsprechenden Landtagsdrucksache. Die Reihenfolge der Beiträge im TK-LandtagsTicker richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung. Sie finden hier die Beiträge des laufenden und der drei vorausgegangenen Monate.

Bedeutung der Krankenhausreform des Bundes für die geplante Kooperation der Universitätsklinken Heidelberg und Mannheim

05.12.2024: Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf den Antrag der Abg. Dennis Birnstock und Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP

Die FDP-Fraktion im Landtag möchte wissen, welche Auswirkungen die Krankenhausreform des Bundes auf die Gestaltung der geplanten Kooperation der Universitätsklinken Heidelberg und Mannheim haben könnte und inwieweit die Landesregierung weiterhin eine Verbundlösung anstrebt.

Das Wissenschaftsministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass das am 17. Oktober 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorsieht. Durch diese Änderung werden unter bestimmten Voraussetzungen Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich bis 2030 von der kartellrechtlichen Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt ausgenommen.

Damit sind nach Ansicht des Ministeriums die Voraussetzungen für die Fusion vom Gesetzgeber wesentlich erleichtert worden. Sobald nach Inkrafttreten des Gesetzes ein entsprechender Antrag der Universitätsklinika vorliege, werde das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration diesen prüfen und abschließend bewerten, ob die neuen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein konkreter Zeitpunkt für die finale Entscheidung könne deshalb derzeit noch nicht genannt werden.

Ebenso können laut Wissenschaftsministerium noch keine Aussagen getroffen werden, welche Leistungsgruppen welchen Krankenhäusern zugewiesen werden und wie sich die neue Landeskrankenhausplanung auf die beiden Universitätsklinika auswirken werde.

Prävention und Gesundheitsförderung in Baden-Württemberg stärken

27.11.2024: Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf einen Antrag des Abg. Florian Wahl u.a. SPD

SPD-Abgeordnete im Landtag fragen nach der aktuellen Situation in der Prävention und Gesundheitsförderung in Baden-Württemberg. In ihrem Antrag thematisieren sie u.a. bestehende Programme, Maßnahmen für vulnerable Gruppen, digitale Gesundheitsanwendungen und die Ziele der Landesregierung in der Prävention und Gesundheitsförderung.
 

Das Sozialministerium verweist in der Stellungnahme auf bereits zahlreiche bestehende Präventionsprogramme, welche von der Landesregierung unterstützt werden, wie etwa Suchtpräventionsprogramme. Vulnerable Gruppen, die durch klassische Angebote oft schwer erreichbar seien, sollen durch gezielte Maßnahmen, wie beispielsweise durch das Projekt "Quartier 2030 - Gemeinsam.Gestalten", besonders in den Blick genommen werden.
 

Das Land Baden-Württemberg arbeite bereits eng mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen, insbesondere über die Beauftragung der Präventionsstiftung, deren Geschäftsstelle zur Hälfte vom Land und zur Hälfte von den Krankenkassen finanziert werde.
 

Eine wesentliche Rolle spiele auch der Einsatz digitaler Technologien. Die Landesregierung will dadurch Prävention und Gesundheitsförderung modernisieren und ausweiten. Dazu gehören digitale Gesundheitsanwendungen wie Apps, Wearables und KI-gestützte Tools. Somit könne eine Möglichkeit geschaffen werden, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken und präventive Ansätze effektiver zu gestalten. Gleichzeitig soll damit ein Übergang von einem kurativ ausgerichteten Gesundheitssystem zu einem präventiven Ansatz geschaffen werden. 
 

Das Sozialministerium weist darauf hin, dass Gesundheitsförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und nicht allein dem Gesundheitssektor obliege. Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bestehe das Ziel, eine qualitätsgesicherte Gesundheitsplanung zu etablieren, um insbesondere auf kommunaler Ebene bedarfsorientiert zu handeln und das Gesundheitssystem nachhaltig zu entlasten.
 

Die Fachkraftsituation in der Pflege in Baden-Württemberg

20.11.2024: Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf einen Antrag der Abg. Petra Krebs u. a. GRÜNE

Abgeordnete der Fraktion GRÜNE im Landtag fragen nach den Entwicklungen in der Pflegeausbildung seit 2020, darunter Zahlen zu Ausbildungseintritten, Abschlüssen und Spezialisierungen, Abbruchquoten sowie nach den Gründen für Schwankungen. Zudem bitten sie um eine Bewertung des Ideenwettbewerbs "Wiedereinstieg und Verbleib im Pflegeberuf", dessen Übertragbarkeit auf andere Einrichtungen und ob weitere Maßnahmen geplant sind.

In der Stellungnahme veröffentlicht das Sozialministerium die Anzahl der jährlichen Ausbildungseintritte, welche im Jahr 2023 mit 7308 Auszubildenden höher liegt als noch in den Vorjahren. Die Schwankungen bei den Ausbildungseintritten erklärt das Ministerium insbesondere mit den Auswirkungen der Coronapandemie und der angespannten Lage in Pflegeeinrichtungen, welche 2022 zu einem Rückgang führten. Es wird vermutetet, dass die Maßnahmen der Landesregierung, im Jahr 2023 zu einem starken Anstieg beigetragen haben.

Dabei verzeichnet der Wahlabschluss zum Pflegefachmann/-frau die höchste Anzahl im Jahr 2023. Diese Ausbildung ermögliche flexibel einsetzbare Fachkräfte in den verschiedenen Vertiefungsbereichen, wobei das Interesse der Auszubildenden an der Langzeitpflege und Pädiatrie besonders hoch sei. Gleichzeitig bleibt die Anzahl der Ausbildungseintritte zur Pflegehilfskraft seit 2020 relativ stabil bei circa 3500 insgesamt. 

Ein zentraler Erfolg sei der Ideenwettbewerb "Wiedereinstieg und Verbleib im Pflegeberuf". Durch strukturierte Onboarding- und Fortbildungsprogramme, Kinderbetreuungsmöglichkeiten und flexibler Dienstpläne, konnte laut Sozialministerium die Arbeitszufriedenheit gesteigert und die Attraktivität des Pflegeberufs erhöht werden. 

Rechtsgrundlagen grenzüberschreitender Rettungseinsätze

10.9.2024: Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf einen Antrag der Abgeordneten Nico Weinmann und Alena Fink-Trauschel u.a. von der FDP/DVP

Die FDP-Fraktion im Landtag fragt nach den grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen im deutsch-schweizerischen bzw. deutsch-französischen Grenzgebiet im Jahr 2023. Wie lief die Zusammenarbeit ab? Welche Probleme gab es? Ist ein Ausbau der Aktivitäten geplant?

Einsätze von Rettungsmitteln aus Baden-Württemberg in Frankreich und der Schweiz

Hier wurden dem Innenministerium von den Integrierten Leitstellen und der DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG (DRF) folgende Daten mitgeteilt: 

  • Zwei Einsätze in Frankreich (nur Boden)
  • 262 Einsätze in der Schweiz (11 Boden, 251 Luft)

Einsätze von Rettungsmitteln aus Frankreich und der Schweiz in Baden-Württemberg

Die Integrierten Leitstellen haben dazu die folgenden Informationen übermittelt:

  • Kein Einsatz von Rettungsmitteln aus Frankreich
  • 2.342 Einsätze von Rettungsmitteln aus der Schweiz (567 Boden, 1775 Luft)

Die Zahlen zeigen, dass grenzüberschreitende Einsätze ganz überwiegend zwischen Deutschland und der Schweiz stattfinden. Dies ist nach Ansicht des Innenministeriums im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass zwischen Deutschland und der Schweiz im Unterschied zu grenzüberschreitenden Einsätzen mit Frankreich eine niederschwelliger mögliche (fremd-)sprachliche Verständigung besteht und auch mehr Übergänge über den Rhein vorhanden sind.

Aufgrund der geringen Fallzahlen von grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen seien Herausforderungen und Probleme bei der Einsatzbewältigung nur bedingt vorhanden, betont das Innenministerium. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden "grundsätzlich als ausreichend" erachtet, um die grenzüberschreitende Unterstützung zu ermöglichen.