Reform der Notfallversorgung ist seit langem überfällig
Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz
Mainz, 11. Juni 2024. Eine Reform der Notfallversorgung ist seit langem überfällig, um die strukturelle Überforderung der Notfalleinrichtungen durch sinnvolle Steuerung abzuwenden. "Was wir brauchen, ist eine bedarfsgerechte und an den Interessen der Patientinnen und Patienten orientierte Notfallversorgung. Die Reform kann jedoch nur gelingen, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, um eine effiziente, transparente und auf bundeseinheitlichen Kriterien basierende Angebotsstruktur zu erreichen", sagt Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz.
Stärkere Strukturierung und Vergleichbarkeit
Das im Referentenentwurf formulierte Ziel einer stärkeren Strukturierung und damit bundesweiten Vergleichbarkeit der Notfallversorgung ist laut Simon sehr zu begrüßen. Ein standardisiertes erstes Einschätzungsverfahren soll dazu beitragen, dass die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene gewährleistet wird, also in die stationäre Notaufnahme, in eine ambulante Not- bzw. Bereitschaftspraxis oder in die ärztliche Regelversorgung. Diese verbesserte Patientensteuerung soll unter anderem durch den Ausbau und die Stärkung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) (Rufnummer 116 117) sowie deren digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) erfolgen. Durch die geplante Koordination der Notfallversorgung über die Rufnummern würde den Patientinnen und Patienten künftig die bisher oft schwierige Entscheidung abgenommen, ob sie direkt eine Notaufnahme anfahren oder in einer Praxis Hilfe suchen sollen.
Integrierte Notfallzentren
Die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) ist flächendeckend geplant sowie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), wenn es die Kapazitäten zulassen. Die INZ und KINZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (der sogenannte "gemeinsame Tresen"), die entscheidet, in welcher Einrichtung die betroffene Person behandelt werden soll. Aus TK-Sicht ist es unabdingbar, dass sich die Standortbestimmung von INZ und KINZ nach bundeseinheitlichen Kriterien und dem Versorgungsbedarf richtet. Bezogen auf die Ersteinschätzungsstellen ist es vor allem wichtig, dass ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren entwickelt wird, das den medizinischen Behandlungsbedarf sowie die geeignete Versorgungsebene bestimmt.
Reform des Rettungsdienstes integrieren
Als Strukturreform ist das Notfallgesetz von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Eine alleinige Reform der Notfallversorgung ohne eine gleichzeitige Reform des Rettungsdienstes geht jedoch nicht weit genug. "Hier sollte dringend nachgebessert werden, um eine Reform aus einem Guss hinzubekommen", betont Simon.