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Wenn die bezahlte Pflegezeit von zehn Tagen nicht reicht, können sich Arbeitnehmer auch teilweise oder vollständig für bis zu 24 Monate vom Job freistellen lassen. 

Weitere Details

Seit Anfang 2015 haben sie dabei das Recht auf ein zinsloses Darlehen, das den Verdienstausfall wettmachen soll. Der Antrag auf Förderung ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erhältlich.

Wie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit (PDF, 73 kB) . Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie außerdem in TK-Lex und beim BAFzA.