Wer einen nahen Angehörigen wie den Ehepartner, die Eltern oder ein Kind zu Hause pflegt, kann sich von der Arbeit freistellen lassen. Seit Januar 2015 haben Arbeitnehmer sogar Anspruch auf eine bezahlte Pflegezeit.
Weitere Details
Das Pflegezeitgesetz gibt es bereits seit 2008. Es soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich bei einem Pflegefall in der Familie von der Arbeit freistellen zu lassen. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das seit Januar 2015 in Kraft ist, erweitert die Rechte von Arbeitnehmern noch einmal.
Wie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit (PDF, 73 kB) . Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie außerdem in TK-Lex und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).