Während der Familienpflegezeit bleiben Arbeitnehmer versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Beiträge werden aus dem reduzierten Gehalt in der Pflegephase inklusive des Wertguthabens berechnet.
Weitere Details
Ist ein Arbeitnehmer versicherungsfrei und liegt er durch das reduzierte Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze , kann er sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit (PDF, 73 kB) . Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie außerdem in TK-Lex und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).