War ein Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn der Pflegezeit in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, übernimmt die Pflegekasse des Angehörigen in der Pflegezeit die Beiträge.
Weitere Details
Wie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit (PDF, 73 kB) . Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie außerdem in TK-Lex und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).