Die Pflegezeitversicherung soll Sie als Arbeitgeber absichern, falls der Arbeitnehmer zum Beispiel durch Tod oder Berufsunfähigkeit ausfällt. Sie oder der Beschäftigte selbst können diese Versicherung abschließen.
Weitere Details
Der Versicherungsschutz kann auch durch Aufnahme in eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung hergestellt werden.
Die Beiträge für die Versicherung werden vom Arbeitnehmer getragen.
Wie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit (PDF, 73 kB) . Außerdem finden Sie darin Informationen zur Familienpflegezeit.