Die Entgeltfortzahlungsversicherung deckt zwei Bereiche ab: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und Mutterschaftsaufwendungen (U2). Bei der Entgeltfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, nehmen Sie als Arbeitgeber daran teil. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen. Eine Befreiung von der Versicherung ist nicht möglich.