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Im Jahr 2025 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,6 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse.

Weitere Details

Die Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen.

TK-Zusatzbeitragssatz 2025

Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt ab dem 1. Januar 2025 bei 2,45 Prozent. Das hat der ehrenamtliche Verwaltungsrat der TK entschieden. Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 17,05 Prozent. Der TK-Zusatzbeitragssatz liegt damit 2025 weiterhin unter dem gesetzlich festgelegten Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent und deutlich unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen.

Übersicht Beitragssätze 2025

In den folgenden Übersichten finden Sie die Beitragssätze der Sozialversicherung. Für die meisten Beschäftigten können Sie diese Werte nutzen. Es gibt aber auch Ausnahmen : Sie betreffen einige Personengruppen, zum Beispiel Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. 

Die Beiträge zur Pflegeversicherung für Sachsen entnehmen Sie bitte der Beitragstabelle (siehe oben).

Übersicht Beitragssätze Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 2025
VersicherungBeitragssatzAnteil ArbeitgeberAnteil Arbeitnehmer
Krankenversicherung (KV) - allgemeiner Beitragssatz14,6 %7,3 %7,3 %
Krankenversicherung (KV) - ermäßigter Beitragssatz14,0 %7,0 %7,0 %
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz2,45 %1,225 %1,225 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (festgelegt vom Bundesministerium für Gesundheit)2,5 %  
Rentenversicherung (RV)18,6 %9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung (AV)2,6 %1,3 %1,3 %

Die Beitragssätze zurückliegender Jahre finden Sie in dem  Artikel  "Wie hoch sind die Beitragssätze und Grenzwerte der vergangenen Jahre bis heute?"

Übersicht Pflegeversicherung 2025
Persönliche SituationAllgemeiner Beitragssatz PVAbschlagBeitragszuschlag Beitragssatz gesamtAnteil ArbeitgeberAnteil Arbeitnehmer 
Beschäftigte ohne Kinder3,6 %-0,6 %4,2 %1,8 %2,4 %
Beschäftigte mit 1 Kind3,6 %--3,6 %1,8 %1,8 %
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 253,6 % 0,25 %-3,35 %1,8 %1,55 %
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 253,6 %0,5 %-3,1 %1,8 %1,3 %
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 253,6 % 0,75 %-2,85 %1,8 %1,05 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 253,6 % 1,0 %-2,6 %1,8 %0,8 %
Beschäftigte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,6 %--3,6 %1,8 %1,8 %

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile in der Pflegeversicherung in Sachsen. Die Werte können Sie der "Beitragstabelle Sachsen 2025" entnehmen. In unseren Artikeln finden Sie die Umlagesätze für die U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage .