Seit Mai 2024 gelten wieder neue Mindestlöhne in der Pflege
Der Mindestlohn für Pflegekräfte liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. 2024 und 2025 wird er weiter angehoben.
Die "Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" (6. Pflegearbeitsbedingungenverordnung) hat festgelegt, dass der Mindestlohn im Jahr 2024 drei Mal steigt.
Für Pflegefachkräfte galt seit Februar der Mindestlohn von 18,25 Euro pro Stunde. Dieser stieg zum 1. Mai auf 19,50 Euro. Ab Juli wird er noch einmal angehoben auf 20,50 Euro pro Arbeitsstunde. 2025 folgen weitere Erhöhungen. Auch Pflegehilfskräfte und qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten 2024 und 2025 einen höheren Mindestlohn. Die Mindestlöhne liegen über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn .
Die konkreten Beträge können Sie im Bundesgesetzblatt in der 6. PflegeArbbV nachlesen.
Wegzeiten und Bereitschaftsdienst
Wichtig für Arbeitgeber: Der Mindestlohn fällt auch für die Zeit an, die ihre Beschäftigten für die Wege zwischen mehreren Patientinnen und Patienten sowie den Geschäftsräumen des Pflegeunternehmens benötigen. Während der Bereitschaftsdienste müssen mindestens 40 Prozent des Mindestlohns gezahlt werden.
Mehr Urlaubstage
Pflegekräfte erhalten außerdem mehr Urlaubstage: Bei einer 5-Tage-Woche erhöht sich der gesetzliche Urlaub ab 2024 um 9 Urlaubstage. Der Anspruch entsteht jedoch nicht, wenn sie durch andere Regelungen (wie Tarifverträge) bezahlten Urlaub erhalten.