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Reisen Mitarbeitende geschäftlich im Inland oder Ausland, kommen Unterkunfts- und Verpflegungskosten zusammen. Mithilfe der Pauschale erstatten Unternehmen die Kosten und Reisende geben nicht jeden Beleg einzeln ab.

Im Inland bleibt alles beim Alten

Die bestehenden Regelungen und Pauschalen im Inland verändern sich nicht. Es bleiben die 14 EUR bei Abwesenheit über 8 Stunden und 28 EUR für volle 24 Stunden. Auch an der Fahrtkostenpauschale ändert sich nichts.

Änderungen für Auslandsreisen

Verpflegungspauschale

Die meisten Länder behalten ihre Tagessätze bei. Dazu gehören Australien, Thailand, Österreich und Italien. In Japan sinkt der Tagessatz um 3 EUR auf 50 EUR.

Doch es gibt 2025 auch Anpassungen nach oben. Grund dafür sind Inflationsausgleich und veränderte Lebenshaltungskosten.

Zum Beispiel steigt der Tagessatz in diesen Ländern:
LandSteigerungTagessatz 2025
Finnland um 4 EUR54 EUR
Brasilien  um 4 EUR69 EUR
China um 2 EUR 58 EUR
Norwegen um 6 EUR 75 EUR
Kanada um 4 EUR 54 EUR
Italienum 2 EUR48 EUR
Indien um 3 EUR 53 EUR
Kenia um 2 EUR51 EUR

Übernachtungspauschale

Die Übernachtungspauschale erhöht sich unter anderem in:

  • den USA um 9 EUR auf 327 EUR
  • Kanada um 12 EUR auf 392 EUR

Auch wichtig zu wissen: Regelungen bei Grenzübertritt und unterschiedlichen Tätigkeitsorten

Bei eintägigen Reisen ins Ausland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

Bei mehrtägigen Reisen in verschiedene Staaten gilt:

  • Bei der Anreise vom Inland ins Ausland (oder umgekehrt) ohne Tätigwerden ist der Pauschbetrag des vor 24 Uhr Ortszeit erreichten Ortes maßgebend.
  • Bei der Abreise gilt der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes.
  • Für Zwischentage ist in der Regel der Pauschbetrag des vor 24 Uhr Ortszeit erreichten Ortes maßgebend.
  • Schließt sich an eine mehrtägige Auslandsreise direkt eine weitere an, muss für den Rückreisetag nur die höhere Verpflegungspauschale berücksichtigt werden.

Ihr Reiseland ist nicht dabei?

Eine detaillierte Übersicht aller offiziellen Pauschalen für Auslandsreisen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. Dezember 2024.