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Der Datenaustausch mit den Niederlanden funktioniert seit 2023 nur noch elektronisch.

Das heißt für Sie als Arbeitgeber: Erkranken Ihre Entsandten dort, erfolgt die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer digital über das EESSI-System (Electronic Exchange of Social Security Information System) - ähnlich wie bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( eAU ) innerhalb Deutschlands.

Sonderfall: Krankmeldung in den Niederlanden

Das Prozedere der Krankmeldung unterscheidet sich von unserem System.

Das müssen Sie über das AU-Verfahren in den Niederlanden wissen

Die AU wird nicht in einer Arztpraxis ausgestellt - die bei uns übliche ärztliche Bescheinigung entfällt in den Niederlanden also grundsätzlich.

Für die Feststellung und Überwachung der Arbeitsunfähigkeit ist ausschließlich das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) zuständig, die Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen.

Es ist möglich, eine Arbeitsunfähigkeit für mehr als sechs Monate zu bescheinigen.

Wie erfolgt die Meldung an den Arbeitgeber?

Das UWV übermittelt die AU-Daten auf elektronischem Weg (über das EESSI-System) an die deutsche Krankenkasse. In der Regel geschieht das mit einer sogenannten medizinischen Beilage (bei kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeiten) oder mit dem "Basic Medical Report" (bei längerfristigen Erkrankungen). 

Die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber daraufhin über die vorliegenden AU-Zeiten bzw. das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit der/des Beschäftigten. 

Gut zu wissen: Der GKV-Spitzenverband hat ein Infoblatt zur Verfügung gestellt, das Sie an Ihre Beschäftigten weiterleiten können:

Infoblatt über die Feststellung und Überwachung der Arbeitsunfähigkeit in den Niederlanden (PDF, 48 kB)

Zum Vergleich: "Normalfall" Arbeitsunfähigkeit im EU-Ausland

Bei Entsendungen innerhalb der EU läuft es in der Regel so ab: Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit informieren Mitarbeitende so schnell wie möglich den Arbeitgeber.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss ein ärztliches Attest im Ausland ausgestellt und dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Dauert die Krankheit länger als erwartet, ist ein Folgeattest erforderlich.

Sie möchten wissen, welche Regelungen gelten?

Dann finden Sie Infos über die Regelungen zur Sozialversicherung und den Meldepflichten in den Niederlandenden in unserer Länderübersicht .

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Welche Regelungen gelten generell, wenn Beschäftigte im Ausland erkranken? 

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