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Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der Krankenkasse, die für den Versorgungsempfänger zuständig ist, die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs.

Weitere Details

Auf Basis dieser Meldungen ermittelt die Krankenkasse des Versorgungsempfängers dann den maximalen Umfang der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei berücksichtigt sie gegebenenfalls vorhandene weitere beitragspflichtige Einnahmen, wie zum Beispiel gesetzliche Renten und weitere Versorgungsbezüge. Dieser Wert wird "maximal beitragspflichtiger Versorgungsbezug - VB-max" genannt.

Die Zahlstellen erhalten daraufhin eine elektronische Rückmeldung der Krankenkasse, ob für den Versorgungsbezug eine Beitragspflicht besteht. Außerdem meldet die Krankenkasse den maximalen Umfang der Beitragspflicht aus Versorgungsbezügen (VB-max).

Durch die Meldung der Krankenkasse erfährt die Zahlstelle, ob und bis zu welchem Betrag der Versorgungsbezug beitragspflichtig ist, und führt gegebenenfalls die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse ab.

Mehr zum Zahlstellenverfahren finden Sie auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.