Neuerungen für Reisen nach Großbritannien - die elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
Ab November 2023 führt Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung ein. Ab Ende 2024 ist diese - neben dem Reisepass - auch für Reisende aus EU-Staaten verpflichtend.
Vergleichbar mit dem US-amerikanischen ESTA-System wird auch Großbritannien das derzeitige Electronic Visa Waiver System noch 2023 durch die neue Electronic Travel Authorization (ETA) ersetzen. Es handelt sich dabei um eine elektronische Anmeldung, die über eine spezielle Internetseite erfolgt.
Das System startet im November 2023 und wird schrittweise eingeführt. Zunächst sind Reisende aus Drittstaaten betroffen. EU-Staatsangehörige benötigen voraussichtlich erst ab Ende 2024 eine ETA.
Die ersten ausführlichen Informationen hierzu finden Sie auf der ETA-Website des Vereinigten Königreichs.
Was ist bereits bekannt?
Für die Beantragung müssen persönliche Daten und Reiseinformationen angegeben werden. Laut Berichten soll die Bearbeitungsgebühr voraussichtlich 10 Pfund Sterling (ca. 11,70 Euro) betragen und muss mit einer Kreditkarte beglichen werden. Die ETA ist zwei Jahre gültig und erlaubt mehrfache Reisen nach England, Schottland oder Wales. Die Regelungen für Nordirland sind noch unklar.
Alle Informationen über die elektronische Einreisegenehmigung finden Sie auf der Seite der britischen Regierung.
Dort können Sie auch via Test herausfinden, welches Visum Sie für den Aufenthalt im Vereinigten Königreich brauchen.
Auswirkungen für Arbeitgeber bei Entsendungen nach Großbritannien
Was sollten Arbeitgeber mit Einführung des ETA-Systems ab November 2023 beachten, wenn Sie Mitarbeitende nach Großbritannien entsenden wollen?
- Frühzeitige Information der Mitarbeitenden: Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden frühzeitig über die neuen Einreisebestimmungen und die Notwendigkeit einer ETA, insbesondere wenn sie ab Ende 2024 nach Großbritannien reisen.
- ETA-Bearbeitungsdauer berücksichtigen: Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Beantragung ein, da diese voraussichtlich bis zu 72 Stunden dauern kann.
- Kostenübernahme: Klären Sie mit Ihren Mitarbeitenden, ob Sie die Kosten für die ETA-Gebühr übernehmen oder ob die Mitarbeitenden selbst dafür aufkommen müssen.
- Expatriate-Programme anpassen: Falls Sie langfristige Entsendungen nach Großbritannien planen, nehmen Sie die ETA-Anforderung in Ihre Expatriate-Programme auf und bieten Sie rechtliche und administrative Unterstützung an.
Ähnliche Pläne für Einreisen in die EU
Nicht nur Großbritannien, auch die EU plant eine elektronische Einreisegenehmigung (ETIAS) im September 2024. Diese wird für alle Reisenden aus Drittstaaten verpflichtend, die ohne Visum in die EU einreisen dürfen.
Deutsche Staatsangehörige sind von ETIAS nicht betroffen, neben vielen Nicht-Europäern aber unter anderem auch Briten.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig in die EU reisen, über die ETIAS-Anforderungen informiert sind und sie rechtzeitig beantragen, um reibungslose Geschäftsreisen zu ermöglichen.