Kasachstan
Mit einer Fläche von 2.724.900 Quadratkilometern ist Kasachstan das neuntgrößte Land der Erde und zudem der größte Binnenstaat. Am Kaspischen Meer gelegen, ist Kasachstan ein Staat in Zentralasien und Osteuropa. In Zentralasien ist Kasachstan Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner. Insgesamt über 200 deutsche Unternehmen sind dort vertreten.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular für Staaten ohne bilaterales Abkommen aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.
Visumfreie Einreise möglich
Für den Aufenthalt von bis zu 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Bei längeren Aufenthalten ist es ratsam, die Visaanträge rechtzeitig zu stellen, da bis zur Vergabe mehrere Wochen vergehen können. Weitere Informationen zur Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Meldepflicht
Die Einreise nach Kasachstan muss bei der Migrationspolizei beziehungsweise dem Migrationsdienst angezeigt werden. Dies muss binnen drei Arbeitstagen durch die einladende Partei (zum Beispiel Firma) erfolgen - unabhängig davon, ob die Einreise mit oder ohne Visum erfolgt ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Wichtige Hinweise zum Verfahren finden Sie auf dem Visa-Migrationsportal.