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Die Volksrepublik bleibt weltweit Deutschlands wichtigster Handelspartner. Entsenden Sie Ihre Mitarbeitenden nach China, gibt es jedoch einiges zu beachten.

Was ist neu, wenn Sie Expats in die Volksrepublik China entsenden?

Visum nur online: neues Antragsverfahren

Seit dem 26. August 2024 müssen Antragssteller:innen ihr chinesisches Visum online beim Visa Application Service Center beantragen.

Wichtig: Antragsformulare, die einschließlich bis zum 25. August 2024 ausgefüllt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Ihre Beschäftigten sollten in diesem Fall online erneut einen Antrag stellen.

Verlängerung der visumfreien Einreise

Bis zum 31. Dezember 2025 brauchen deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen für geschäftliche oder touristische Besuchs- und Transitreisen kein Visum mehr. Zuvor galt die Regelung nur bis zum 30. November 2024.

Voraussetzung: Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Ausnahme: Inhaber eines Dienstpasses brauchen weiterhin ein Visum.

Die visumfreie Einreise bis Ende Dezember 2025 gilt auch für Reisepassinhaber:innen folgender Länder:

  • Malaysia
  • Niederlande 
  • Frankreich 
  • Spanien
  • Italien
  • Belgien
  • Irland
  • Luxemburg
  • Österreich 
  • Schweiz
  • Ungarn

Tipp: Die chinesische Botschaft bietet auf ihrer Website eine FAQ-Sammlung zur vorübergehenden Befreiung von der Visumpflicht.

Keine Fingerabdrücke bis Ende 2025

Antragsteller:innen müssen bis einschließlich dem 31. Dezember 2025 für ein Visum zur ein- oder zweimaligen Einreise innerhalb von 180 Tagen keine Fingerabdrücke mehr abgeben. Damit verlängert China die Befreiung von der Fingerabdruckerfassung um ein Jahr.

Sie sind unsicher, was auf Ihre Expats zutrifft?

Das Auswärtige Amt empfiehlt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen, sich bei Fragen mit der chinesischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Wichtig: Die Visumpflicht besteht z. B. immer dann, wenn der Aufenthalt länger als 15 Tage dauert oder ein Dienstpass vorliegt.

Zur Erinnerung: Auch Steuererleichterungen für Expats bis 2027 verlängert

Ausländische Arbeitskräfte in China können bei der Einkommensteuer von bestimmten Steuerbefreiungen bis 2027 profitieren.

Im chinesischen Einkommensteuerrecht gibt es verschiedene steuerfreie Zuwendungen für ausländische Arbeitskräfte, wie Schulgeld für Kinder oder Wohngeld. Die Übergangszeit für diese Freibeträge gilt nun bis zum 31. Dezember 2027. Auch der jährliche Bonus für Steueransässige wird zu dem zu versteuernden Einkommen gezählt.

Tipps und Infos

Um reibungslose Arbeitsbeziehungen zu fördern und mögliche Konflikte oder Enttäuschungen seitens Ihrer entsendeten Mitarbeitenden zu vermeiden, sollten Sie diese rund um den Auslandseinsatz unterstützen:

  • In unserem Artikel "Wenn Auslandseinsätze scheitern: Ursachen und Kosten" finden Sie die wichtigsten Punkte, wie Sie Ihre Beschäftigten optimal begleiten und so einem Abbruch vorbeugen können.
  • Im Merkblatt "Arbeiten in China" auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie eine praktische Zusammenfassung.
  • Konkrete Infos zu chinesischen Arbeitsvisa erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen in China.
  • In unserer Länderübersicht finden Sie zu China praktische Tipps und weiterführende Links zu Entsendungen in die Volksrepublik.