Kontakt

Neben gut geplanter Starthilfe ihres Arbeitgebers brauchen Auszubildende auch Schutz bei der Arbeit. Vor allem diejenigen müssen unterstützt werden, die noch minderjährig sind und den Anforderungen der Arbeitswelt noch nicht komplett gewachsen sind. 

Gut zu wissen: Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen.

Folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Unternehmens-Nachwuchs ins Ausland schicken und Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen wollen: 

Vertrag

Jeder Auslandsaufenthalt gehört als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte in den Ausbildungsvertrag. Zusätzlich sollte ein Vertrag zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Unternehmen sowie der oder dem Auszubildenden geschlossen werden. 

Vergütung

Die Ausbildungsvergütungspflicht des Arbeitgebers bleibt auch während eines Auslandsaufenthaltes bestehen. Es kann jedoch mit dem aufnehmenden Unternehmen im Ausland vereinbart werden, dass dieser einen Teil der Vergütung übernimmt.

Versicherung

Werden Auszubildende während eines Ausbildungsverhältnisses ins Ausland entsendet, gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für ausgelernte Beschäftigte. 

Hilfreiche Fragen und Antworten zum Thema Entsendung und zur A1-Bescheinigung finden Sie in unseren FAQ .

Arbeits- und Ruhezeiten

Der Gesetzgeber unterscheidet bei den Arbeitszeiten von Auszubildenden nicht, ob es eine Dienstreise oder die tägliche Tätigkeit am Arbeitsplatz ist. In beiden Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ( ArbZG ) für Ü18-Jährige und des Jugendarbeitsschutzgesetzes ( JArbSchG ) für Jugendliche.

Für Volljährige gilt:

  • Sie dürfen täglich maximal 8 Stunden arbeiten. 
  • Die Arbeitszeit darf im Ausnahmefall auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Ist dies der Fall, muss die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt wieder 8 Stunden pro Tag betragen.
  • Sie dürfen pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten - der Samstag gilt als regulärer Werktag
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden steht Auszubildenden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu. Bei mehr als 9 Stunden Arbeit sind es 45 Minuten
  • Die Ruhepausen können in Pausen von 15 Minuten gesplittet werden.
  • Zwischen 2 Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden freie Zeit liegen.

Für Minderjährige gilt:

  • Sie dürfen täglich maximal 8 Stunden arbeiten. Ausnahme: Ist es an einem Werktag weniger, darf an einem anderen Tag bis zu 8,5 Stunden gearbeitet werden.
  • Sie dürfen pro Woche maximal 40 Stunden arbeiten.
  • Sie dürfen in der Regel nicht am Wochenende arbeiten.
  • Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden steht ihnen eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind es 60 Minuten
  • Zwischen 2 Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden freie Zeit liegen.
  • Sie dürfen in der Regel nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten.

Reisezeiten

Wegstrecken gelten als Ruhezeit, wenn der Arbeitgeber die Reise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel genehmigt. 

Wichtig: Benutzen Auszubildende ihr eigenes Auto oder ein Dienstfahrzeug, gilt die Fahrtzeit als Arbeitszeit. 

Sie entsenden Auszubildende zum ersten Mal? 

Bei der IHK finden Sie einen "Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden" als PDF zum Download.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Krisenvorsorgeliste 

Die "Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland" (ELEFAND) ist für alle Entsendeten hilfreich. 

Steht zum Beispiel eine Evakuierung an, hilft die Krisenvorsorgeliste dem Auswärtigen Amt dabei, alle deutschen Staatsangehörigen wieder zurück in die Heimat zu bringen. 

Außerdem können Sie dort die aktuellen Reise- und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes tagesaktuell abrufen. Das Wichtigste zur Krisenvorsorgeliste haben wir für Sie in unserem Artikel zusammengefasst.