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Wenn sich krankgeschriebene Mitarbeitende fit genug fühlen, ist das Arbeiten trotz Krankschreibung in Deutschland erlaubt. Denn: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot, sondern nur eine ärztliche Prognose über den Krankheitsverlauf.

Inlandsregelungen greifen auch im Ausland

Was in Deutschland gilt, gilt auch für Entsendete im Ausland, die weiterhin in Deutschland sozialversichert sind: Aus rechtlicher Sicht können sie (freiwillig) wieder arbeiten, sobald sie sich selbst dazu in der Lage sehen.

Das bedeutet: Grundsätzlich brauchen Ihre Beschäftigten keine "Gesundschreibung".

Im In- und Ausland gilt: Sie dürfen keinen vorzeitigen Einsatz verlangen

Als Arbeitgeber dürfen Sie nicht von den Beschäftigten verlangen, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Das widerspricht Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und kann Schadensersatzforderungen von Seiten der Mitarbeitenden nach sich ziehen.

Was gilt beim Beschäftigungsverbot?

Während eines Beschäftigungsverbots, (z. B. während einer Schwangerschaft), darf nicht gearbeitet werden. Mehr Infos zum Beschäftigungsverbot sowie zur Rechtsgrundlage finden Sie bei TK-Lex .

Bei Zweifeln: das Gespräch suchen

Am besten sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden, wenn diese vor Ende der Krankschreibung wieder arbeiten möchten.

Vermuten Sie, dass Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter noch nicht wieder einsatzfähig ist? Dann können Sie die Person im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht bitten, den Gesundheitszustand noch einmal durch eine Ärztin oder einen Arzt überprüfen zu lassen.

Informationspflicht von Beschäftigen

Wenn Beschäftigte weiterhin arbeitsunfähig sind, dürfen sie es ihrem Arbeitgeber nicht verheimlichen. 

Denn: Beschäftigte sollen ihre eigene Genesung nicht gefährden oder eine Verschlimmerung ihres Zustands in Kauf nehmen.

Versicherungsschutz besteht weiterhin

Was die Kranken- und Unfallversicherung angeht, ergeben sich keine Nachteile für Beschäftigte, die trotz Krankschreibung ihre Arbeit vorzeitig wieder aufnehmen.

Mehr Infos

  • Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland: Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel "Arbeitsunfähig im Ausland - (neue und alte) Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten".
  • Was müssen Sie tun, wenn Beschäftigte im Ausland langfristig erkranken? Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel "Langfristig krank im Ausland - was Arbeitgeber wissen müssen"
  • Wie Sie Kosten bei Erkrankung Ihrer Mitarbeitenden im Ausland vermeiden: Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel "Mögliche Kostenfalle für Arbeitgeber: Wenn Mitarbeitende im Ausland erkranken".
  • Ausführliche Infos zur Regelung in Deutschland: Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel "Dürfen Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten?".